L-Bank Digitalisierungsfinanzierung
Digitalisierungsfinanzierung
Förderdarlehen für Digitalisierungs- und Transformationsvorhaben in Baden-Württemberg. Je nach Förderstufe und jeweils geltender Konditionenübersicht kann das Darlehen mit einem Tilgungszuschuss oder einer Prämie verbunden sein.
- Förderart
- Darlehen mit Zuschuss
- Maximal
- 25.000.000 €
- Projektstart
- vorher prüfen
Grundsätzliche Voraussetzungen
Überwiegend privat gehaltene Unternehmen, KMU und Freiberufler; LevelUp und HighEnd auch für größere Unternehmen bis 500 Mio. Euro Gruppenumsatz
Finanzielle KMU-Grenze: Jahresumsatz höchstens 500.000.000 €; die programmspezifische KMU-Definition ist im Einzelfall zu prüfen.
Förderung und Konditionen
Für KMU beträgt der Darlehensbetrag regelmäßig 10.000 Euro bis 5 Mio. Euro; bei größeren Unternehmen sind in LevelUp und HighEnd bis zu 25 Mio. Euro möglich. Basisdigitalisierung ist KMU und Freiberuflern vorbehalten und setzt den KfW-Digitalisierungs-Check voraus. Tilgungszuschüsse und L-Bank-Prämien richten sich nach Förderstufe, Beihilferegelung und aktueller Konditionenübersicht und müssen am Antragstag geprüft werden.
Was berücksichtigt werden kann
Investitionen und Betriebsmittel für digitale Infrastruktur, Hard- und Software, Cloud, Vernetzung und Schnittstellen, digitale Geschäftsprozesse, IT- und Datensicherheit, Datenprojekte, KI sowie Weiterbildung. Interne und externe Projekt- und Beratungskosten können nach Maßgabe des Merkblatts einbezogen werden.
Wichtige Ausschlüsse
Nicht förderfähig sind insbesondere Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben. Die Abgrenzung von Ersatzinvestitionen, laufenden Kosten und der jeweiligen Förderstufe ist vor Antragstellung mit dem Finanzierungspartner zu prüfen.
Antrag und zulässiger Projektstart
Vor jeder verbindlichen Bestellung oder Beauftragung ein konkretisiertes Förderkreditgesuch bei der Hausbank einreichen und sich dessen rechtzeitigen Eingang bestätigen lassen. Ein Beginn nach vollständigem Hausbankantrag erfolgt bis zur Bewilligung auf eigenes Risiko.
Antrag über einen Finanzierungspartner beziehungsweise die Hausbank; keine direkte Antragstellung bei der L-Bank.
Anforderungen an den Dienstleister
Für den technischen Dienstleister ist keine besondere Akkreditierung vorgesehen. Förderantragsteller ist das Unternehmen beziehungsweise der Freiberufler; die Finanzierung wird über eine Hausbank beantragt.
Anbieterstatus rothgaenger + partner: Keine besondere Anbieterzulassung erforderlich.
Der Förderkreditantrag wird vom Unternehmen mit seiner Hausbank vorbereitet und von der Hausbank an die L-Bank weitergeleitet. rothgaenger + partner kann technische Projekt- und Angebotsinformationen liefern, tritt aber nicht als Finanzierungspartner auf.
Passende Leistungen: · Prozessautomatisierung · Softwareentwicklung · Systemintegration · Implementierung