Digitalbonus Bayern
Digitalbonus.Bayern Standard und Plus
Zuschuss für Digitalisierungs- und IT-Sicherheitsvorhaben kleiner gewerblicher Unternehmen mit Betriebsstätte in Bayern. Das Programm arbeitet mit monatlich begrenzten Antragskontingenten.
- Förderart
- Zuschuss
- Förderquote
- bis 50 %
- Maximal
- Standard 7.500 € · Plus 30.000 €
- Projektstart
- vorher prüfen
Der Höchstbetrag von 30.000 € gilt nur für Digitalbonus Plus und setzt einen besonderen Innovationsgehalt voraus.
Grundsätzliche Voraussetzungen
Kleine gewerbliche Unternehmen; freie Berufe ausdrücklich ausgeschlossen
Beschäftigtengrenze: höchstens 49 Beschäftigte.
Finanzielle KMU-Grenze: Jahresumsatz höchstens 10.000.000 € oder Bilanzsumme höchstens 10.000.000 €; die programmspezifische KMU-Definition ist im Einzelfall zu prüfen.
Förderung und Konditionen
Digitalbonus Standard fördert bis zu 50 % und höchstens 7.500 Euro. Digitalbonus Plus fördert Vorhaben mit besonderem Innovationsgehalt bis zu 50 % und höchstens 30.000 Euro. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 4.000 Euro betragen. Für Plus muss der besondere technologische und wirtschaftliche Innovationsgehalt nachvollziehbar begründet werden.
Was berücksichtigt werden kann
Leistungen externer Anbieter zur Einführung oder Verbesserung betrieblicher Hard- und Software, Anpassung und Programmierung sowie notwendige Software. Projektbezogene Beratung und Schulung können innerhalb der vorgesehenen Obergrenze berücksichtigt werden.
Wichtige Ausschlüsse
Nicht förderfähig sind insbesondere Standard-Hard- und -Software ohne ausreichenden Digitalisierungsbezug, gewöhnliche Websites und Webshops, digitales Marketing sowie reine Ersatzbeschaffungen. Für innovative Robotik- oder IT-Sicherheitshardware gelten die besonderen Programmbedingungen.
Antrag und zulässiger Projektstart
Antrag im geöffneten Monatskontingent vollständig absenden und die elektronische Eingangsbestätigung abwarten. Erst danach auf eigenes Risiko rechtsverbindlich bestellen oder beauftragen.
Elektronische Antragstellung durch das antragstellende Unternehmen über dessen eigenes ELSTER-Unternehmenskonto bei der zuständigen Bezirksregierung.
Anforderungen an den Dienstleister
Der externe IT-Dienstleister benötigt keine Programmakkreditierung. Leistung, Angebot und Kosten müssen den Fördergegenständen entsprechen und marktüblich sein.
Anbieterstatus rothgaenger + partner: Keine besondere Anbieterzulassung erforderlich.
Das Unternehmen muss mit seinem eigenen ELSTER-Unternehmenskonto selbst beantragen. Dienstleister oder Beratende dürfen den Antrag nicht stellvertretend einreichen und nicht das ELSTER-Zertifikat des Kunden verwenden.
Passende Leistungen: · Prozessautomatisierung · Softwareentwicklung · Systemintegration · Implementierung