Digitalisierungsförderung Berlin

Digitalisierungsförderung Berlin

Transfer BONUS für Wissenstransfer – bundesweite Alternativen für typische IT-Projekte.

Berlin hat mit dem Transfer BONUS ein relevantes Innovations- und Transferprogramm. Es ist jedoch kein allgemeiner Zuschuss für die normale Beauftragung eines IT-Dienstleisters, sondern setzt eine programmgerechte Zusammenarbeit mit einer wissenschaftlichen Einrichtung voraus.

Aktuell verfügbar

Das Programm ist verfügbar, endet nach aktueller Richtlinie jedoch am 31.12.2026. Variante, Zielgruppe und zulässiger Transferpartner müssen vor Antragstellung geprüft werden.

Förderart
Zuschuss
Förderquote
je nach Variante 70 % oder 100 %
Maximal
je nach Variante 7.500–45.000 €
Unternehmen
bis 249 Beschäftigte
Projektstart
erst nach zulässigem Zeitpunkt

100 % gelten nur für die Einstiegsvariante bis 7.500 €. Der Höchstbetrag von 45.000 € gehört zu bestimmten Varianten mit höchstens 70 % Förderquote.

Einordnung

Was Unternehmen in Berlin wissen sollten.

Für typische Digitalisierungsprojekte mit einem normalen IT-Dienstleister existiert derzeit kein vergleichbar breit einsetzbarer Landeszuschuss wie beispielsweise in Bayern oder Brandenburg. Der Transfer BONUS kann passen, wenn Berliner KMU Technologie- oder Wissenstransfer mit Wissenschaftseinrichtungen aus Berlin oder Brandenburg organisieren.

Die Varianten besitzen unterschiedliche Höchstbeträge. Der maximale Betrag von 45.000 Euro darf nicht pauschal auf jedes Transferprojekt übertragen werden.

Programme

Relevante Landesprogramme im Detail.

Die Einordnung verbindet offizielle Programminformationen mit typischen Digitalisierungsprojekten. Eine individuelle Förderprüfung bleibt erforderlich.

Transfer BONUS Berlin

Transfer BONUS

Aktuell verfügbar Zuschuss

Zuschuss für den Technologie- und Wissenstransfer Berliner KMU. Die klassische Digitalisierungsvariante setzt grundsätzlich eine Zusammenarbeit mit einer Wissenschafts- oder Forschungseinrichtung voraus und ist kein allgemeiner Zuschuss für die Beauftragung einer Digitalagentur.

Das Programm ist verfügbar, endet nach aktueller Richtlinie jedoch am 31.12.2026. Variante, Zielgruppe und zulässiger Transferpartner müssen vor Antragstellung geprüft werden.

Förderart
Zuschuss
Förderquote
je nach Variante 70 % oder 100 %
Maximal
je nach Variante 7.500–45.000 €
Projektstart
vorher prüfen

100 % gelten nur für die Einstiegsvariante bis 7.500 €. Der Höchstbetrag von 45.000 € gehört zu bestimmten Varianten mit höchstens 70 % Förderquote.

Besonders relevant für
  • Prozess automatisieren
  • Individuelle Software entwickeln
  • Kunden- oder Partnerportal entwickeln
  • Bestehende Systeme integrieren
  • API oder Schnittstelle entwickeln
  • KI einsetzen
  • Digitalisierungskonzept erarbeiten
  • Digitale Lösung implementieren

Grundsätzliche Voraussetzungen

Berliner KMU; freie Berufe grundsätzlich ausgeschlossen; zusätzliche programmspezifische Branchen- und Transfervoraussetzungen

Beschäftigtengrenze: höchstens 249 Beschäftigte.

Finanzielle KMU-Grenze: Jahresumsatz höchstens 50.000.000 € oder Bilanzsumme höchstens 43.000.000 €; die programmspezifische KMU-Definition ist im Einzelfall zu prüfen.

Förderung und Konditionen

Die Einstiegsvariante kann bei erstmaliger Wissenschaftskooperation bis zu 100 % und höchstens 7.500 Euro fördern. Die Standardvariante fördert bis zu 70 % und höchstens 15.000 Euro. Standard Digitalisierung sowie Gamification/XR können bis zu 70 % und höchstens 45.000 Euro erreichen. Die Höchstwerte gelten nicht pauschal für jede Variante.

Was berücksichtigt werden kann

Externe wissenschaftliche beziehungsweise qualifizierte Transferleistungen für technologieorientierte Entwicklung, Digitalisierung, Wissenstransfer und die gesonderten Programmvarianten Design sowie Gamification/XR.

Wichtige Ausschlüsse

Gewöhnliche Standardberatung oder Softwarebeauftragung ohne den geforderten Transferpartner und Transfergegenstand. Nicht-technologieorientierte Vorhaben und reine freiberufliche Tätigkeiten erfüllen die klassischen Voraussetzungen regelmäßig nicht.

Antrag und zulässiger Projektstart

Weder das Angebot des Transferpartners annehmen noch einen projektbezogenen Vertrag schließen, bevor der Bewilligungsbescheid vorliegt.

Elektronische Antragstellung über die für die jeweilige Variante benannte Programmstelle; Technologie-/Wissenstransfer und Gamification/XR über die IBB Business Team GmbH, Design-Transfer über zukunft im zentrum.

Anforderungen an den Dienstleister

Im klassischen Technologie- und Digitalisierungstransfer ist grundsätzlich eine öffentliche oder gemeinnützige Wissenschafts- oder Forschungseinrichtung der Leistungserbringer. Nur die gesonderten Varianten Design und Gamification/XR sehen andere qualifizierte Anbieter aus Berlin oder Brandenburg vor.

Anbieterstatus rothgaenger + partner: Anbieter derzeit nicht zugelassen.

Wichtig für die Zusammenarbeit

Leistungen von rothgaenger + partner können nicht pauschal als förderfähige Transferleistung eingeordnet werden. Vor einer Vertragsanbahnung müssen Programmvariante und zulässiger Transferpartner mit der Programmstelle geklärt werden.

Passende Leistungen: · Softwareentwicklung · Implementierung

Was passt zu welchem Projekt?

Fördergegenstand und Projektphase müssen zusammenpassen.

Der Transfer BONUS ist besonders dann prüfenswert, wenn das Projekt Forschungswissen, wissenschaftliche Expertise, Digitalisierungstransfer oder Gamification/XR aus einer berechtigten Einrichtung benötigt. Für eine gewöhnliche CRM-Einführung, Schnittstelle oder Individualsoftware ohne Wissenschaftspartner sind eher KfW-Finanzierung und gegebenenfalls BAFA-Beratung zu prüfen.

Wichtiger Zeitpunkt

Vor einer verbindlichen Beauftragung prüfen.

Ein Angebot zur Projektbeschreibung kann sinnvoll oder erforderlich sein. Ein rechtsverbindlicher Auftrag kann dagegen bei mehreren Programmen bereits zu spät sein. Maßgeblich ist immer die konkrete Startregel des Programms.

  1. Vorhaben strukturieren
  2. Programmbedingungen prüfen
  3. Antrag oder Bestätigung abwarten
  4. zulässig beauftragen
  5. Projekt umsetzen

Bundesweite Alternativen

KfW und BAFA zusätzlich einordnen.

Bundesweite Programme können unabhängig vom Landesangebot interessant sein. Förderdarlehen und Beratungszuschüsse folgen jedoch eigenen Voraussetzungen.

BAFA Unternehmensberatung

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Aktuell verfügbar Beratungszuschuss

Bundesweiter Zuschuss für konzeptionelle und individuelle Unternehmensberatung von KMU. Digitalisierung kann Beratungsthema sein; technische Implementierung und Softwareentwicklung sind nicht förderfähig.

Die Förderung ist nach der aktuellen Richtlinie bis 31.12.2026 verfügbar. Eine Nachfolgerichtlinie ist am 19.08.2026 noch nicht offiziell bestätigt.

Förderart
Beratungszuschuss
Förderquote
bis 80 %
Maximal
2.800 €
Projektstart
vorher prüfen
Besonders relevant für
  • Geschäftsprozess analysieren
  • Geschäftsprozess optimieren
  • Digitalisierungskonzept erarbeiten

Passende Leistungen: · Prozessanalyse · Prozessoptimierung

KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung

ERP-Förderkredit Digitalisierung

Aktuell verfügbar Darlehen mit Zuschuss

Bundesweites Förderdarlehen für digitale Investitionen und Betriebsmittel. Basisdigitalisierung ermöglicht bis zu 7,5 Mio. Euro, LevelUp und HighEnd bis zu 25 Mio. Euro; in den höheren Stufen können aktuelle Förderzuschüsse hinzukommen.

Das bundesweite Förderdarlehen ist verfügbar. Zinssatz, Förderstufe, Zuschuss und Beihilferegelung müssen anhand der aktuellen KfW-Konditionen mit dem Finanzierungspartner geprüft werden.

Förderart
Darlehen mit Zuschuss
Förderquote
bis 5 %
Maximal
200.000 € Zuschuss / 25.000.000 € Darlehen
Projektstart
vorher prüfen
Besonders relevant für
  • Prozess automatisieren
  • CRM einführen
  • ERP einführen
  • DMS einführen

Passende Leistungen: · Prozessautomatisierung · Softwareentwicklung · Systemintegration · Implementierung

FAQ Berlin

Häufige Fragen.

Gibt es in Berlin eine Digitalisierungsförderung?

Ja, unter anderem den Transfer BONUS. Er ist aber an Technologie- und Wissenstransfer mit passenden Wissenschaftseinrichtungen gekoppelt und kein allgemeiner Zuschuss für jeden IT-Dienstleisterauftrag.

Kann eine normale Softwareagentur über Transfer BONUS beauftragt werden?

Nicht als gewöhnlicher Ersatz für die erforderliche Wissenschaftskooperation. Die konkrete Rolle der wissenschaftlichen Einrichtung und die Programmvariante müssen vorab geklärt werden.

Sind immer 45.000 Euro Zuschuss möglich?

Nein. Einstieg, Standard und besondere Digitalisierungsvarianten unterscheiden sich. 45.000 Euro gelten nicht pauschal für jedes Vorhaben.

Was sind Alternativen für ein typisches Berliner Digitalisierungsprojekt?

Der bundesweite KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung kann Investitionen finanzieren. BAFA kann für geeignete Unternehmensberatung interessant sein, wenn Beratung und Anbieter alle Anforderungen erfüllen.

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