BIG-Digital
Brandenburgischer Innovationsgutschein Digitalisierung
Zuschuss für Beratung, Implementierung und Schulung bei innovativen Digitalisierungsvorhaben Brandenburger KMU. Die obligatorische Vorberatung durch die Wirtschaftsförderung Brandenburg muss vor dem ILB-Antrag erfolgen.
- Förderart
- Zuschuss
- Förderquote
- bis 50 %
- Maximal
- 250.000 €
- Projektstart
- vorher prüfen
Grundsätzliche Voraussetzungen
Gewerbliche KMU mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg
Beschäftigtengrenze: höchstens 249 Beschäftigte.
Finanzielle KMU-Grenze: Jahresumsatz höchstens 50.000.000 € oder Bilanzsumme höchstens 43.000.000 €; die programmspezifische KMU-Definition ist im Einzelfall zu prüfen.
Förderung und Konditionen
Alle drei Module fördern bis zu 50 %. Der maximale Zuschuss beträgt 50.000 Euro für Beratung, 250.000 Euro für Implementierung und 50.000 Euro für Schulung. Je Modul sind mindestens 5.000 Euro förderfähige Ausgaben erforderlich. Das Vorhaben muss einen neuen oder wesentlich verbesserten betrieblichen Prozess oder eine entsprechende Organisationslösung schaffen.
Was berücksichtigt werden kann
Externe Beratungs- und Implementierungsleistungen, projektbezogene Hard- und Software einschließlich SaaS sowie Schulungen, soweit sie für das innovative Digitalisierungsvorhaben erforderlich sind.
Wichtige Ausschlüsse
Reiner Erwerb von Hard- oder Software ohne innovatives Gesamtkonzept, Standard-Websites, gewöhnliche Marketingmaßnahmen, Eigenleistungen und Leistungen verbundener Unternehmen.
Antrag und zulässiger Projektstart
Zuerst die obligatorische WFBB-Vorberatung und fachliche Stellungnahme abschließen, danach den vollständigen ILB-Antrag einreichen. Erst nach schriftlicher Eingangsbestätigung der ILB auf eigenes Risiko beauftragen oder beginnen.
Obligatorisches Erstgespräch mit der Wirtschaftsförderung Brandenburg, anschließend elektronischer Antrag über das ILB-Kundenportal.
Anforderungen an den Dienstleister
Externe Beratungsunternehmen oder Forschungseinrichtungen können beauftragt werden; eine formale Anbieterzertifizierung nennt die Richtlinie nicht. Eigen- und verbundene Leistungen sind ausgeschlossen. Die verpflichtende fachliche Vorberatung erfolgt durch die WFBB.
Anbieterstatus rothgaenger + partner: Keine besondere Anbieterzulassung erforderlich.
Die verpflichtende Fördervorberatung und fachliche Bewertung liegen bei der WFBB. rothgaenger + partner kann Projektumfang, Konzept und Angebot fachlich vorbereiten, darf aber keine Bewilligung oder Förderfähigkeit zusagen.
Passende Leistungen: · Prozessanalyse · Prozessoptimierung · Prozessautomatisierung · Softwareentwicklung · Systemintegration · Implementierung