Hamburg Digital Check
Hamburg Digital Check
Befristeter Beratungszuschuss für Informationssicherheit und digitalen Wandel in Hamburger KMU. Die Beratung muss in ein konkretes Realisierungskonzept münden und von einem nach den Programmregeln qualifizierten Dienstleister erbracht werden.
- Förderart
- Beratungszuschuss
- Förderquote
- bis 50 %
- Maximal
- 7.500 €
- Projektstart
- vorher prüfen
Grundsätzliche Voraussetzungen
Unabhängige KMU aus Gewerbe und Handwerk sowie freie Berufe mit Betriebsstätte in Hamburg
Beschäftigtengrenze: höchstens 249 Beschäftigte.
Finanzielle KMU-Grenze: Jahresumsatz höchstens 50.000.000 € oder Bilanzsumme höchstens 43.000.000 €; die programmspezifische KMU-Definition ist im Einzelfall zu prüfen.
Förderung und Konditionen
Gefördert werden bis zu 50 % der förderfähigen Beratungskosten, höchstens 7.500 Euro. Je Beratungstag werden maximal 1.100 Euro netto anerkannt. Das Ergebnis muss ein konkretes Realisierungskonzept mit Maßnahme, Zielen, Ressourcen, Investitionsbedarf und Zeitplan sein.
Was berücksichtigt werden kann
Externe qualifizierte Beratung zu Informationssicherheit oder digitalem Wandel einschließlich Bestandsanalyse und konkretem, umsetzbarem Realisierungskonzept.
Wichtige Ausschlüsse
Technische Umsetzung, Hard- und Software, gewöhnliche Beratung ohne konkretes Realisierungskonzept sowie Beratung durch einen Dienstleister, der die geforderte Selbsterklärung und Qualifikation nicht nachweist.
Antrag und zulässiger Projektstart
Vor Vertragsabschluss oder Beauftragung den vollständigen IFB-Antrag einschließlich Anbieter-Selbsterklärung einreichen und den Bewilligungsbescheid abwarten.
Elektronischer Antrag bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank vor Beginn der Beratung.
Anforderungen an den Dienstleister
Der Beratungsdienstleister muss die IFB-Selbsterklärung abgeben, fachlich geeignet und auf KMU ausgerichtet sein, mindestens drei unmittelbar einschlägige Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren nachweisen sowie wettbewerbsneutral beraten und Alternativen beziehungsweise Provisionen offenlegen.
Anbieterstatus rothgaenger + partner: Anbieterstatus noch nicht geprüft.
Die erforderliche Anbieterqualifikation von rothgaenger + partner ist derzeit nicht bestätigt. Sie muss einschließlich der vollständigen Selbsterklärung vor einer Angebotsannahme geprüft werden; das Unternehmen stellt den Antrag bei der IFB.
Passende Leistungen: · Prozessanalyse · Prozessoptimierung