Digitalisierungsförderung Mecklenburg-Vorpommern

Digitalisierungsförderung Mecklenburg-Vorpommern

Landeszuschuss für die Einführung von Künstlicher Intelligenz.

Mecklenburg-Vorpommern besitzt ein klar auf KI ausgerichtetes Programm. Es unterstützt geeignete Hard- und Software zur Einführung von Künstlicher Intelligenz sowie notwendige untergeordnete Beratung und Schulung.

Aktuell verfügbar

Anträge sind seit 30.06.2026 möglich. Das Programm läuft nach aktueller Richtlinie bis 31.12.2027 und verfügt über begrenzte Jahresmittel.

Förderart
Zuschuss
Förderquote
bis 50 %
Maximal
50.000 €
Unternehmen
bis 100 Beschäftigte
Projektstart
erst nach zulässigem Zeitpunkt

Einordnung

Was Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern wissen sollten.

Das Programm richtet sich an kleinste, kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten. KI muss den überwiegenden Anteil des Vorhabens ausmachen. Ein gewöhnliches Automatisierungs- oder Softwareprojekt sollte deshalb nicht künstlich als KI-Projekt umetikettiert werden.

Die Mindestgrößen unterscheiden sich nach Beschäftigtenzahl und liegen oberhalb vieler kleiner Pilotvorhaben.

Programme

Relevante Landesprogramme im Detail.

Die Einordnung verbindet offizielle Programminformationen mit typischen Digitalisierungsprojekten. Eine individuelle Förderprüfung bleibt erforderlich.

KI-Förderung Mecklenburg-Vorpommern

Förderung von Künstlicher Intelligenz in Unternehmen

Aktuell verfügbar Zuschuss

Zuschuss für die Einführung überwiegend KI-basierter, selbstlernender Systeme in gewerblichen Unternehmen Mecklenburg-Vorpommerns. Die KI muss bestehende Prozesse wesentlich verbessern und den überwiegenden Teil des Projekts ausmachen.

Anträge sind seit 30.06.2026 möglich. Das Programm läuft nach aktueller Richtlinie bis 31.12.2027 und verfügt über begrenzte Jahresmittel.

Förderart
Zuschuss
Förderquote
bis 50 %
Maximal
50.000 €
Projektstart
vorher prüfen
Besonders relevant für
  • Prozess automatisieren
  • Individuelle Software entwickeln
  • Kunden- oder Partnerportal entwickeln
  • Bestehende Systeme integrieren
  • API oder Schnittstelle entwickeln
  • IT-Sicherheit verbessern
  • KI einsetzen
  • Hardware oder Infrastruktur
  • Cloud-Lösung einführen
  • Mitarbeitende schulen

Grundsätzliche Voraussetzungen

Gewerbliche Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern; höchstens 100 Jahresarbeitseinheiten

Beschäftigtengrenze: höchstens 100 Beschäftigte.

Förderung und Konditionen

Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % und höchstens 50.000 Euro. Bei bis zu 50 Beschäftigten müssen die förderfähigen Ausgaben 15.000 Euro übersteigen, bei mehr als 50 Beschäftigten 20.000 Euro. Gefördert werden nur Vorhaben, in denen ein selbstlernendes KI-System überwiegt und einen bestehenden betrieblichen Prozess wesentlich verbessert.

Was berücksichtigt werden kann

Hard- und Software zur KI-Einführung in Produktion, Dienstleistungen, Logistik, Marketing und Vertrieb oder IT-Sicherheit sowie hierfür notwendige untergeordnete Beratungs- und Schulungsleistungen.

Wichtige Ausschlüsse

Digitalisierung ohne überwiegenden selbstlernenden KI-Anteil, bloße Routineautomatisierung, Projekte ohne wesentliche Prozessverbesserung und bereits vor Antragseingang begonnene Vorhaben.

Antrag und zulässiger Projektstart

Elektronischen Antrag einschließlich Angeboten und KI-Nachweisen bei der TBI einreichen und eine schriftliche Eingangs- beziehungsweise Startbestätigung abwarten, bevor verbindlich bestellt, beauftragt oder umgesetzt wird.

Elektronische Antragstellung bei der TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH als zuständiger Bewilligungsstelle.

Anforderungen an den Dienstleister

Keine besondere Akkreditierung des technischen Anbieters. Mit dem Antrag sind Angebote für Investitionen und Dienstleistungen sowie Unterlagen zum KI-System und seinem überwiegenden Projektanteil vorzulegen.

Anbieterstatus rothgaenger + partner: Keine besondere Anbieterzulassung erforderlich.

Wichtig für die Zusammenarbeit

Ein gewöhnliches Automatisierungsprojekt genügt nicht; das Vorhaben muss den geforderten wesentlichen KI-Anteil tatsächlich aufweisen. rothgaenger + partner kann technische Beschreibungen und Angebote zuliefern, Antrag und KI-Nachweis prüft die TBI.

Passende Leistungen: · Prozessautomatisierung · Softwareentwicklung · Systemintegration · Implementierung

Was passt zu welchem Projekt?

Fördergegenstand und Projektphase müssen zusammenpassen.

Potenziell passend sind substanzielle KI-Lösungen für Disposition, Prognosen, Qualität, Support, Predictive Maintenance, Prozessautomation, Kundenservice, Logistik, Angebotserstellung oder IT-Sicherheit. Regelbasierte Workflows ohne wesentlichen KI-Anteil passen eher nicht.

Wichtiger Zeitpunkt

Vor einer verbindlichen Beauftragung prüfen.

Ein Angebot zur Projektbeschreibung kann sinnvoll oder erforderlich sein. Ein rechtsverbindlicher Auftrag kann dagegen bei mehreren Programmen bereits zu spät sein. Maßgeblich ist immer die konkrete Startregel des Programms.

  1. Vorhaben strukturieren
  2. Programmbedingungen prüfen
  3. Antrag oder Bestätigung abwarten
  4. zulässig beauftragen
  5. Projekt umsetzen

Bundesweite Alternativen

KfW und BAFA zusätzlich einordnen.

Bundesweite Programme können unabhängig vom Landesangebot interessant sein. Förderdarlehen und Beratungszuschüsse folgen jedoch eigenen Voraussetzungen.

BAFA Unternehmensberatung

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Aktuell verfügbar Beratungszuschuss

Bundesweiter Zuschuss für konzeptionelle und individuelle Unternehmensberatung von KMU. Digitalisierung kann Beratungsthema sein; technische Implementierung und Softwareentwicklung sind nicht förderfähig.

Die Förderung ist nach der aktuellen Richtlinie bis 31.12.2026 verfügbar. Eine Nachfolgerichtlinie ist am 19.08.2026 noch nicht offiziell bestätigt.

Förderart
Beratungszuschuss
Förderquote
bis 80 %
Maximal
2.800 €
Projektstart
vorher prüfen
Besonders relevant für
  • Geschäftsprozess analysieren
  • Geschäftsprozess optimieren
  • Digitalisierungskonzept erarbeiten

Passende Leistungen: · Prozessanalyse · Prozessoptimierung

KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung

ERP-Förderkredit Digitalisierung

Aktuell verfügbar Darlehen mit Zuschuss

Bundesweites Förderdarlehen für digitale Investitionen und Betriebsmittel. Basisdigitalisierung ermöglicht bis zu 7,5 Mio. Euro, LevelUp und HighEnd bis zu 25 Mio. Euro; in den höheren Stufen können aktuelle Förderzuschüsse hinzukommen.

Das bundesweite Förderdarlehen ist verfügbar. Zinssatz, Förderstufe, Zuschuss und Beihilferegelung müssen anhand der aktuellen KfW-Konditionen mit dem Finanzierungspartner geprüft werden.

Förderart
Darlehen mit Zuschuss
Förderquote
bis 5 %
Maximal
200.000 € Zuschuss / 25.000.000 € Darlehen
Projektstart
vorher prüfen
Besonders relevant für
  • Prozess automatisieren
  • CRM einführen
  • ERP einführen
  • DMS einführen

Passende Leistungen: · Prozessautomatisierung · Softwareentwicklung · Systemintegration · Implementierung

FAQ Mecklenburg-Vorpommern

Häufige Fragen.

Wie hoch ist die KI-Förderung?

Nach aktuellem Stand bis zu 50 Prozent und maximal 50.000 Euro Zuschuss, vorbehaltlich der konkreten förderfähigen Kosten und Bewilligung.

Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?

Kleinste, kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten und dem erforderlichen regionalen Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern.

Reicht normale Prozessautomatisierung aus?

Nein. KI muss den überwiegenden Teil des Projekts prägen. Eine rein regelbasierte Automatisierung ohne substanzielle KI ist kein belastbarer Match.

Welche Mindestgröße gilt?

Bei bis zu 50 Mitarbeitenden müssen die förderfähigen Ausgaben mehr als 15.000 Euro, bei mehr als 50 Mitarbeitenden mehr als 20.000 Euro betragen.

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