KI-Förderung Mecklenburg-Vorpommern
Förderung von Künstlicher Intelligenz in Unternehmen
Zuschuss für die Einführung überwiegend KI-basierter, selbstlernender Systeme in gewerblichen Unternehmen Mecklenburg-Vorpommerns. Die KI muss bestehende Prozesse wesentlich verbessern und den überwiegenden Teil des Projekts ausmachen.
- Förderart
- Zuschuss
- Förderquote
- bis 50 %
- Maximal
- 50.000 €
- Projektstart
- vorher prüfen
Grundsätzliche Voraussetzungen
Gewerbliche Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern; höchstens 100 Jahresarbeitseinheiten
Beschäftigtengrenze: höchstens 100 Beschäftigte.
Förderung und Konditionen
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % und höchstens 50.000 Euro. Bei bis zu 50 Beschäftigten müssen die förderfähigen Ausgaben 15.000 Euro übersteigen, bei mehr als 50 Beschäftigten 20.000 Euro. Gefördert werden nur Vorhaben, in denen ein selbstlernendes KI-System überwiegt und einen bestehenden betrieblichen Prozess wesentlich verbessert.
Was berücksichtigt werden kann
Hard- und Software zur KI-Einführung in Produktion, Dienstleistungen, Logistik, Marketing und Vertrieb oder IT-Sicherheit sowie hierfür notwendige untergeordnete Beratungs- und Schulungsleistungen.
Wichtige Ausschlüsse
Digitalisierung ohne überwiegenden selbstlernenden KI-Anteil, bloße Routineautomatisierung, Projekte ohne wesentliche Prozessverbesserung und bereits vor Antragseingang begonnene Vorhaben.
Antrag und zulässiger Projektstart
Elektronischen Antrag einschließlich Angeboten und KI-Nachweisen bei der TBI einreichen und eine schriftliche Eingangs- beziehungsweise Startbestätigung abwarten, bevor verbindlich bestellt, beauftragt oder umgesetzt wird.
Elektronische Antragstellung bei der TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH als zuständiger Bewilligungsstelle.
Anforderungen an den Dienstleister
Keine besondere Akkreditierung des technischen Anbieters. Mit dem Antrag sind Angebote für Investitionen und Dienstleistungen sowie Unterlagen zum KI-System und seinem überwiegenden Projektanteil vorzulegen.
Anbieterstatus rothgaenger + partner: Keine besondere Anbieterzulassung erforderlich.
Ein gewöhnliches Automatisierungsprojekt genügt nicht; das Vorhaben muss den geforderten wesentlichen KI-Anteil tatsächlich aufweisen. rothgaenger + partner kann technische Beschreibungen und Angebote zuliefern, Antrag und KI-Nachweis prüft die TBI.
Passende Leistungen: · Prozessautomatisierung · Softwareentwicklung · Systemintegration · Implementierung