MID Digitale Prozesse
Mittelstand Innovativ & Digital – Digitale Prozesse
Beratungszuschuss für die Analyse und Optimierung interner Geschäfts- und Produktionsprozesse, digitale Soll-Konzepte, Softwareauswahl und Implementierungsbegleitung nordrhein-westfälischer KMU.
- Förderart
- Beratungszuschuss
- Maximal
- 15.000 €
- Projektstart
- vorher prüfen
Grundsätzliche Voraussetzungen
KMU mit am Antragstag in Nordrhein-Westfalen gelegener Geschäftsanschrift laut Handelsregister oder Gewerbeanmeldung; bloße Betriebsstätte genügt nicht
Beschäftigtengrenze: höchstens 249 Beschäftigte.
Finanzielle KMU-Grenze: Jahresumsatz höchstens 50.000.000 € oder Bilanzsumme höchstens 43.000.000 €; die programmspezifische KMU-Definition ist im Einzelfall zu prüfen.
Förderung und Konditionen
Gefördert werden 10 bis 30 Tagewerke mit einem Festbetrag von höchstens 500 Euro je Tagewerk und damit maximal 15.000 Euro. Förderfähig sind ausschließlich IST-Analyse, SOLL-Konzeption, Unterstützung bei der Softwareauswahl und fachliche Implementierungsbegleitung. Das Programm kann innerhalb von zwei Jahren grundsätzlich nur einmal in Anspruch genommen werden.
Was berücksichtigt werden kann
Externe qualifizierte Beratungsleistungen für Prozessaufnahme und -dokumentation, digitale Soll-Prozesse, dokumentierte Softwareauswahl beziehungsweise Lastenheft sowie fachliche Begleitung einer Systemumstellung.
Wichtige Ausschlüsse
Nicht förderfähig sind Anschaffung von Software, Hardware und Lizenzen, reine Standardinstallationen, Schulung ohne Prozessoptimierungsbezug, ausschließlich gesetzlich veranlasste Umsetzungen, Reise- und Unterbringungskosten sowie eigene Entwicklungskapazitäten des Antragstellers.
Antrag und zulässiger Projektstart
Den vollständigen Antrag innerhalb des Förderaufrufs einreichen und den Zuwendungsbescheid abwarten. Erst danach den projektbezogenen Beratungsauftrag rechtsverbindlich erteilen.
Ausschließlich über das Online-Förderportal MID-Digitale Prozesse der NRW.BANK. Ein aktuelles deutsches Angebot eines einzigen Beratungsunternehmens über mindestens zehn Tagewerke ist beizufügen.
Anforderungen an den Dienstleister
Keine Zertifizierung erforderlich. Das auftragnehmende Beratungsunternehmen muss seinen Sitz in der Europäischen Union haben und darf keine Unteraufträge vergeben. Angehörigen-, Beteiligungs- und sonstige Rollenkonflikte sowie die zweijährige Rollentrennung sind zu beachten.
Anbieterstatus rothgaenger + partner: Keine besondere Anbieterzulassung erforderlich.
Pflichtfelder sind vom antragstellenden Unternehmen auszufüllen. rothgaenger + partner kann als vorgesehenes Beratungsunternehmen ein fachliches Angebot liefern, darf aber weder vor Bescheid beauftragt werden noch Förderfähigkeit oder Bewilligung zusagen.
Passende Leistungen: · Prozessanalyse · Prozessoptimierung · Implementierung