Digitalisierungsförderung Nordrhein-Westfalen

Digitalisierungsförderung Nordrhein-Westfalen

MID Digitale Prozesse für Analyse, Soll-Konzept und Implementierungsbegleitung.

MID Digitale Prozesse ist für prozessorientierte Digitalisierungsprojekte besonders interessant. Förderaufrufe sind zeitlich und budgetseitig begrenzt; den fachlich geprüften Stand zeigt die Programmkarte.

Demnächst geöffnet

Am 19.08.2026 noch nicht geöffnet. Der aktuelle Förderaufruf läuft planmäßig vom 07.09.2026 bis 01.12.2026 und kann bei Mittelbindung vorzeitig enden.

Förderart
Beratungszuschuss
Förderquote
programmspezifisch
Maximal
15.000 €
Unternehmen
bis 249 Beschäftigte
Projektstart
erst nach zulässigem Zeitpunkt

Einordnung

Was Unternehmen in Nordrhein-Westfalen wissen sollten.

MID Digitale Prozesse fördert externe Beratung für IST-Analyse, SOLL-Konzeption, Softwareauswahl und Implementierungsbegleitung. Software, Hardware und Lizenzen selbst werden nicht bezuschusst. Der Aufruf besitzt ein begrenztes Fördervolumen und wird nach Eingang vollständiger Unterlagen vergeben.

Deshalb lautet der aktuelle Status nicht „jetzt beantragen“, sondern demnächst geöffnet. Die Programminformation wird wöchentlich überprüft.

Programme

Relevante Landesprogramme im Detail.

Die Einordnung verbindet offizielle Programminformationen mit typischen Digitalisierungsprojekten. Eine individuelle Förderprüfung bleibt erforderlich.

MID Digitale Prozesse

Mittelstand Innovativ & Digital – Digitale Prozesse

Demnächst geöffnet Beratungszuschuss

Beratungszuschuss für die Analyse und Optimierung interner Geschäfts- und Produktionsprozesse, digitale Soll-Konzepte, Softwareauswahl und Implementierungsbegleitung nordrhein-westfälischer KMU.

Am 19.08.2026 noch nicht geöffnet. Der aktuelle Förderaufruf läuft planmäßig vom 07.09.2026 bis 01.12.2026 und kann bei Mittelbindung vorzeitig enden.

Förderart
Beratungszuschuss
Maximal
15.000 €
Projektstart
vorher prüfen
Besonders relevant für
  • Geschäftsprozess analysieren
  • Geschäftsprozess optimieren
  • CRM einführen
  • ERP einführen
  • DMS einführen
  • Bestehende Systeme integrieren
  • Daten migrieren
  • Digitalisierungskonzept erarbeiten
  • Digitale Lösung implementieren

Grundsätzliche Voraussetzungen

KMU mit am Antragstag in Nordrhein-Westfalen gelegener Geschäftsanschrift laut Handelsregister oder Gewerbeanmeldung; bloße Betriebsstätte genügt nicht

Beschäftigtengrenze: höchstens 249 Beschäftigte.

Finanzielle KMU-Grenze: Jahresumsatz höchstens 50.000.000 € oder Bilanzsumme höchstens 43.000.000 €; die programmspezifische KMU-Definition ist im Einzelfall zu prüfen.

Förderung und Konditionen

Gefördert werden 10 bis 30 Tagewerke mit einem Festbetrag von höchstens 500 Euro je Tagewerk und damit maximal 15.000 Euro. Förderfähig sind ausschließlich IST-Analyse, SOLL-Konzeption, Unterstützung bei der Softwareauswahl und fachliche Implementierungsbegleitung. Das Programm kann innerhalb von zwei Jahren grundsätzlich nur einmal in Anspruch genommen werden.

Was berücksichtigt werden kann

Externe qualifizierte Beratungsleistungen für Prozessaufnahme und -dokumentation, digitale Soll-Prozesse, dokumentierte Softwareauswahl beziehungsweise Lastenheft sowie fachliche Begleitung einer Systemumstellung.

Wichtige Ausschlüsse

Nicht förderfähig sind Anschaffung von Software, Hardware und Lizenzen, reine Standardinstallationen, Schulung ohne Prozessoptimierungsbezug, ausschließlich gesetzlich veranlasste Umsetzungen, Reise- und Unterbringungskosten sowie eigene Entwicklungskapazitäten des Antragstellers.

Antrag und zulässiger Projektstart

Den vollständigen Antrag innerhalb des Förderaufrufs einreichen und den Zuwendungsbescheid abwarten. Erst danach den projektbezogenen Beratungsauftrag rechtsverbindlich erteilen.

Ausschließlich über das Online-Förderportal MID-Digitale Prozesse der NRW.BANK. Ein aktuelles deutsches Angebot eines einzigen Beratungsunternehmens über mindestens zehn Tagewerke ist beizufügen.

Anforderungen an den Dienstleister

Keine Zertifizierung erforderlich. Das auftragnehmende Beratungsunternehmen muss seinen Sitz in der Europäischen Union haben und darf keine Unteraufträge vergeben. Angehörigen-, Beteiligungs- und sonstige Rollenkonflikte sowie die zweijährige Rollentrennung sind zu beachten.

Anbieterstatus rothgaenger + partner: Keine besondere Anbieterzulassung erforderlich.

Wichtig für die Zusammenarbeit

Pflichtfelder sind vom antragstellenden Unternehmen auszufüllen. rothgaenger + partner kann als vorgesehenes Beratungsunternehmen ein fachliches Angebot liefern, darf aber weder vor Bescheid beauftragt werden noch Förderfähigkeit oder Bewilligung zusagen.

Passende Leistungen: · Prozessanalyse · Prozessoptimierung · Implementierung

Was passt zu welchem Projekt?

Fördergegenstand und Projektphase müssen zusammenpassen.

Das Programm passt sehr gut, wenn ein Unternehmen zunächst den tatsächlichen Prozess verstehen, ein Zielbild definieren, Anforderungen formulieren und eine passende Softwareentscheidung vorbereiten muss. Die technische Umsetzung kann anschließend ein separates Projekt sein.

Ein rechtsverbindlicher projektbezogener Dienstleistungsauftrag gilt als Maßnahmenbeginn. Ein Angebot kann zur Antragstellung benötigt werden, darf aber noch keine verbindliche Beauftragung sein.

Wichtiger Zeitpunkt

Vor einer verbindlichen Beauftragung prüfen.

Ein Angebot zur Projektbeschreibung kann sinnvoll oder erforderlich sein. Ein rechtsverbindlicher Auftrag kann dagegen bei mehreren Programmen bereits zu spät sein. Maßgeblich ist immer die konkrete Startregel des Programms.

  1. Vorhaben strukturieren
  2. Programmbedingungen prüfen
  3. Antrag oder Bestätigung abwarten
  4. zulässig beauftragen
  5. Projekt umsetzen

Bundesweite Alternativen

KfW und BAFA zusätzlich einordnen.

Bundesweite Programme können unabhängig vom Landesangebot interessant sein. Förderdarlehen und Beratungszuschüsse folgen jedoch eigenen Voraussetzungen.

BAFA Unternehmensberatung

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Aktuell verfügbar Beratungszuschuss

Bundesweiter Zuschuss für konzeptionelle und individuelle Unternehmensberatung von KMU. Digitalisierung kann Beratungsthema sein; technische Implementierung und Softwareentwicklung sind nicht förderfähig.

Die Förderung ist nach der aktuellen Richtlinie bis 31.12.2026 verfügbar. Eine Nachfolgerichtlinie ist am 19.08.2026 noch nicht offiziell bestätigt.

Förderart
Beratungszuschuss
Förderquote
bis 80 %
Maximal
2.800 €
Projektstart
vorher prüfen
Besonders relevant für
  • Geschäftsprozess analysieren
  • Geschäftsprozess optimieren
  • Digitalisierungskonzept erarbeiten

Passende Leistungen: · Prozessanalyse · Prozessoptimierung

KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung

ERP-Förderkredit Digitalisierung

Aktuell verfügbar Darlehen mit Zuschuss

Bundesweites Förderdarlehen für digitale Investitionen und Betriebsmittel. Basisdigitalisierung ermöglicht bis zu 7,5 Mio. Euro, LevelUp und HighEnd bis zu 25 Mio. Euro; in den höheren Stufen können aktuelle Förderzuschüsse hinzukommen.

Das bundesweite Förderdarlehen ist verfügbar. Zinssatz, Förderstufe, Zuschuss und Beihilferegelung müssen anhand der aktuellen KfW-Konditionen mit dem Finanzierungspartner geprüft werden.

Förderart
Darlehen mit Zuschuss
Förderquote
bis 5 %
Maximal
200.000 € Zuschuss / 25.000.000 € Darlehen
Projektstart
vorher prüfen
Besonders relevant für
  • Prozess automatisieren
  • CRM einführen
  • ERP einführen
  • DMS einführen

Passende Leistungen: · Prozessautomatisierung · Softwareentwicklung · Systemintegration · Implementierung

FAQ Nordrhein-Westfalen

Häufige Fragen.

Wann öffnet MID Digitale Prozesse 2026?

Der aktuelle Förderaufruf ist für den Zeitraum 7. September bis 1. Dezember 2026 angekündigt. Er kann bei vollständiger Mittelbindung vorzeitig enden.

Was wird gefördert?

Externe Beratung für IST-Analyse, SOLL-Konzeption, Softwareauswahl und Implementierungsbegleitung – bis zu 30 Tagewerke beziehungsweise 15.000 Euro.

Sind Softwarekosten förderfähig?

Nein. Software, Hardware und Lizenzkosten werden im Modul Digitale Prozesse nicht bezuschusst.

Muss das Beratungsunternehmen zertifiziert sein?

Eine besondere Zertifizierung ist nicht erforderlich. Das Unternehmen muss seinen Sitz in der EU haben; Unteraufträge im Förderprojekt sind nicht zulässig.

Wann darf ich den Auftrag erteilen?

Ein rechtsverbindlicher projektbezogener Dienstleistungsauftrag gilt als Vorhabenbeginn. Die zulässige Reihenfolge ist daher vor Beauftragung zu klären.

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