Betriebsberatungsprogramm RLP
Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz
Beratungszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen in Rheinland-Pfalz, unter anderem für Digitalisierung, KI, Organisation und Strategie. Für Digitalisierung und KI ist eine Förderempfehlung der zuständigen Kammer erforderlich.
- Förderart
- Beratungszuschuss
- Förderquote
- bis 50 %
- Maximal
- 10.000 €
- Projektstart
- vorher prüfen
Grundsätzliche Voraussetzungen
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz; Freiberufler nur in gesonderten Gründungs- und Übernahmetatbeständen
Beschäftigtengrenze: höchstens 249 Beschäftigte.
Finanzielle KMU-Grenze: Jahresumsatz höchstens 50.000.000 € oder Bilanzsumme höchstens 43.000.000 €; die programmspezifische KMU-Definition ist im Einzelfall zu prüfen.
Förderung und Konditionen
Gefördert werden bis zu 50 % der förderfähigen Netto-Beratungskosten, maximal 500 Euro je Tagewerk. Innerhalb von vier Kalenderjahren können höchstens 20 Tagewerke berücksichtigt werden. Ein Tagewerk umfasst acht Stunden einschließlich Vor- und Nachbereitung, Bericht und Reisezeit; halbe Tagewerke sind möglich.
Was berücksichtigt werden kann
Externe unabhängige Beratung zu Digitalisierung und KI, Betriebsorganisation, Strategie und weiteren in der Verwaltungsvorschrift genannten Themen. Für Digitalisierung und KI sind ein Beratungsangebot und die Förderempfehlung der zuständigen Kammer einzureichen.
Wichtige Ausschlüsse
Nicht förderfähig sind insbesondere laufende oder routinemäßige Beratung, Rechts- und Steuerberatung, vertriebsorientierte Leistungen, Softwareerstellung oder -anpassung, Umsetzungsmaßnahmen sowie ein die Implementierung begleitendes Coaching.
Antrag und zulässiger Projektstart
Zuerst Kammerempfehlung und vollständigen ISB-Antrag einreichen. Den Beratungsvertrag erst nach Zuwendungsbescheid oder ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns schließen.
Formgebundener Antrag bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz; für Digitalisierung und KI zusätzlich über die zuständige Kammer mit Förderempfehlung und Beratungsangebot.
Anforderungen an den Dienstleister
Unabhängige Beratende beziehungsweise Beratungsunternehmen müssen die erforderliche fachliche Eignung, hinreichende Erfahrung und Zuverlässigkeit nachvollziehbar nachweisen. Eine öffentliche Programmakkreditierung oder feste Beraterliste ist nicht vorgeschrieben.
Anbieterstatus rothgaenger + partner: Keine besondere Anbieterzulassung erforderlich.
Die Förderempfehlung kann nur die zuständige Kammer aussprechen. rothgaenger + partner kann Beratungsumfang und Angebot bereitstellen, ersetzt aber weder Kammerprüfung noch ISB-Entscheidung.
Passende Leistungen: · Prozessanalyse · Prozessoptimierung