Digitalisierungsförderung Rheinland-Pfalz

Digitalisierungsförderung Rheinland-Pfalz

Betriebsberatung für Digitalisierung, KI, Organisation und Technologie.

Das Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz unterstützt geeignete externe Beratung unter anderem in Digitalisierung, KI, Organisation, Strategie und Technologie.

Aktuell verfügbar

Das Betriebsberatungsprogramm ist verfügbar. Bei Digitalisierung und KI ist vor Antragstellung die zusätzliche Förderempfehlung der zuständigen Kammer einzuholen.

Förderart
Beratungszuschuss
Förderquote
bis 50 %
Maximal
10.000 €
Unternehmen
bis 249 Beschäftigte
Projektstart
erst nach zulässigem Zeitpunkt

Einordnung

Was Unternehmen in Rheinland-Pfalz wissen sollten.

Das Programm fördert die konzeptionelle und organisatorische Projektphase, nicht pauschal die anschließende Softwareentwicklung. Für Digitalisierung und KI ist zusätzlich eine Förderempfehlung der zuständigen Kammer erforderlich.

Der Antrag muss vor der Beauftragung der Beratung gestellt werden. Bereits ein verbindlicher Beratungsauftrag kann deshalb den zulässigen Ablauf stören.

Programme

Relevante Landesprogramme im Detail.

Die Einordnung verbindet offizielle Programminformationen mit typischen Digitalisierungsprojekten. Eine individuelle Förderprüfung bleibt erforderlich.

Betriebsberatungsprogramm RLP

Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz

Aktuell verfügbar Beratungszuschuss

Beratungszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen in Rheinland-Pfalz, unter anderem für Digitalisierung, KI, Organisation und Strategie. Für Digitalisierung und KI ist eine Förderempfehlung der zuständigen Kammer erforderlich.

Das Betriebsberatungsprogramm ist verfügbar. Bei Digitalisierung und KI ist vor Antragstellung die zusätzliche Förderempfehlung der zuständigen Kammer einzuholen.

Förderart
Beratungszuschuss
Förderquote
bis 50 %
Maximal
10.000 €
Projektstart
vorher prüfen
Besonders relevant für
  • Geschäftsprozess analysieren
  • Geschäftsprozess optimieren
  • KI einsetzen
  • Digitalisierungskonzept erarbeiten

Grundsätzliche Voraussetzungen

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz; Freiberufler nur in gesonderten Gründungs- und Übernahmetatbeständen

Beschäftigtengrenze: höchstens 249 Beschäftigte.

Finanzielle KMU-Grenze: Jahresumsatz höchstens 50.000.000 € oder Bilanzsumme höchstens 43.000.000 €; die programmspezifische KMU-Definition ist im Einzelfall zu prüfen.

Förderung und Konditionen

Gefördert werden bis zu 50 % der förderfähigen Netto-Beratungskosten, maximal 500 Euro je Tagewerk. Innerhalb von vier Kalenderjahren können höchstens 20 Tagewerke berücksichtigt werden. Ein Tagewerk umfasst acht Stunden einschließlich Vor- und Nachbereitung, Bericht und Reisezeit; halbe Tagewerke sind möglich.

Was berücksichtigt werden kann

Externe unabhängige Beratung zu Digitalisierung und KI, Betriebsorganisation, Strategie und weiteren in der Verwaltungsvorschrift genannten Themen. Für Digitalisierung und KI sind ein Beratungsangebot und die Förderempfehlung der zuständigen Kammer einzureichen.

Wichtige Ausschlüsse

Nicht förderfähig sind insbesondere laufende oder routinemäßige Beratung, Rechts- und Steuerberatung, vertriebsorientierte Leistungen, Softwareerstellung oder -anpassung, Umsetzungsmaßnahmen sowie ein die Implementierung begleitendes Coaching.

Antrag und zulässiger Projektstart

Zuerst Kammerempfehlung und vollständigen ISB-Antrag einreichen. Den Beratungsvertrag erst nach Zuwendungsbescheid oder ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns schließen.

Formgebundener Antrag bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz; für Digitalisierung und KI zusätzlich über die zuständige Kammer mit Förderempfehlung und Beratungsangebot.

Anforderungen an den Dienstleister

Unabhängige Beratende beziehungsweise Beratungsunternehmen müssen die erforderliche fachliche Eignung, hinreichende Erfahrung und Zuverlässigkeit nachvollziehbar nachweisen. Eine öffentliche Programmakkreditierung oder feste Beraterliste ist nicht vorgeschrieben.

Anbieterstatus rothgaenger + partner: Keine besondere Anbieterzulassung erforderlich.

Wichtig für die Zusammenarbeit

Die Förderempfehlung kann nur die zuständige Kammer aussprechen. rothgaenger + partner kann Beratungsumfang und Angebot bereitstellen, ersetzt aber weder Kammerprüfung noch ISB-Entscheidung.

Passende Leistungen: · Prozessanalyse · Prozessoptimierung

Was passt zu welchem Projekt?

Fördergegenstand und Projektphase müssen zusammenpassen.

Besonders relevant ist das Programm für Prozessanalyse, Prozessoptimierung, Digitalisierungskonzeption, Organisationsentwicklung und KI-Konzeption. Nach der Beratung können Umsetzung, Integration oder Softwareentwicklung separat geplant und finanziert werden.

Wichtiger Zeitpunkt

Vor einer verbindlichen Beauftragung prüfen.

Ein Angebot zur Projektbeschreibung kann sinnvoll oder erforderlich sein. Ein rechtsverbindlicher Auftrag kann dagegen bei mehreren Programmen bereits zu spät sein. Maßgeblich ist immer die konkrete Startregel des Programms.

  1. Vorhaben strukturieren
  2. Programmbedingungen prüfen
  3. Antrag oder Bestätigung abwarten
  4. zulässig beauftragen
  5. Projekt umsetzen

Bundesweite Alternativen

KfW und BAFA zusätzlich einordnen.

Bundesweite Programme können unabhängig vom Landesangebot interessant sein. Förderdarlehen und Beratungszuschüsse folgen jedoch eigenen Voraussetzungen.

BAFA Unternehmensberatung

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Aktuell verfügbar Beratungszuschuss

Bundesweiter Zuschuss für konzeptionelle und individuelle Unternehmensberatung von KMU. Digitalisierung kann Beratungsthema sein; technische Implementierung und Softwareentwicklung sind nicht förderfähig.

Die Förderung ist nach der aktuellen Richtlinie bis 31.12.2026 verfügbar. Eine Nachfolgerichtlinie ist am 19.08.2026 noch nicht offiziell bestätigt.

Förderart
Beratungszuschuss
Förderquote
bis 80 %
Maximal
2.800 €
Projektstart
vorher prüfen
Besonders relevant für
  • Geschäftsprozess analysieren
  • Geschäftsprozess optimieren
  • Digitalisierungskonzept erarbeiten

Passende Leistungen: · Prozessanalyse · Prozessoptimierung

KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung

ERP-Förderkredit Digitalisierung

Aktuell verfügbar Darlehen mit Zuschuss

Bundesweites Förderdarlehen für digitale Investitionen und Betriebsmittel. Basisdigitalisierung ermöglicht bis zu 7,5 Mio. Euro, LevelUp und HighEnd bis zu 25 Mio. Euro; in den höheren Stufen können aktuelle Förderzuschüsse hinzukommen.

Das bundesweite Förderdarlehen ist verfügbar. Zinssatz, Förderstufe, Zuschuss und Beihilferegelung müssen anhand der aktuellen KfW-Konditionen mit dem Finanzierungspartner geprüft werden.

Förderart
Darlehen mit Zuschuss
Förderquote
bis 5 %
Maximal
200.000 € Zuschuss / 25.000.000 € Darlehen
Projektstart
vorher prüfen
Besonders relevant für
  • Prozess automatisieren
  • CRM einführen
  • ERP einführen
  • DMS einführen

Passende Leistungen: · Prozessautomatisierung · Softwareentwicklung · Systemintegration · Implementierung

FAQ Rheinland-Pfalz

Häufige Fragen.

Welche Beratung wird in Rheinland-Pfalz gefördert?

Geeignete externe Beratung unter anderem zu Digitalisierung, KI, Organisation, Strategie und Technologie.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Bis zu 50 Prozent und höchstens 500 Euro je Tagewerk. Insgesamt sind maximal 20 Tagewerke innerhalb von vier Kalenderjahren vorgesehen.

Ist für Digitalisierung eine Kammerempfehlung nötig?

Ja. Für Beratungen im Bereich Digitalisierung oder KI ist nach aktuellem Programmstand zusätzlich eine Förderempfehlung der zuständigen Kammer erforderlich.

Wann darf die Beratung beauftragt werden?

Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt werden. Ein verbindlicher Auftrag sollte daher erst nach Klärung des zulässigen Starts erfolgen.

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