Digitalisierungszuschuss Sachsen
Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027
Zuschuss für Heranführungs- und Transformationsprojekte sächsischer KMU und Freiberufler. Die Verfügbarkeit ist seit 17.07.2026 regional geteilt und muss nach konkreter Betriebsstätte geprüft werden.
- Förderart
- Zuschuss
- Förderquote
- je nach Unternehmen und Projekt 35–70 %
- Maximal
- konstellationsabhängig bis 45.000 €
- Projektstart
- vorher prüfen
Höchstquote und Höchstbetrag gelten nicht in derselben Konstellation. Maßgeblich sind Unternehmensgröße, Projektart, Ausgabenobergrenze und gegebenenfalls das Tarifkriterium.
Grundsätzliche Voraussetzungen
Gewerbliche KMU und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder begünstigter Betriebsstätte im Freistaat Sachsen
Beschäftigtengrenze: höchstens 249 Beschäftigte.
Finanzielle KMU-Grenze: Jahresumsatz höchstens 50.000.000 € oder Bilanzsumme höchstens 43.000.000 €; die programmspezifische KMU-Definition ist im Einzelfall zu prüfen.
Förderung und Konditionen
Heranführungsprojekte von Kleinstunternehmen erhalten bis zu 60 % bei höchstens 10.000 Euro förderfähigen Ausgaben. Transformationsprojekte von Kleinst- und kleinen Unternehmen erhalten bis zu 50 % bei höchstens 60.000 Euro, mittlere Unternehmen bis zu 35 % bei höchstens 100.000 Euro. Indirekte Kosten werden mit 7 % der direkten Ausgaben berücksichtigt. Bei Tarifbindung oder tarifgleicher Vergütung steigt der jeweilige Fördersatz um zehn Prozentpunkte; der höchste mögliche Satz beträgt damit 70 %.
Was berücksichtigt werden kann
Fremdleistungen für Planung, Konzeption, Vorbereitung und technische Realisierung sowie notwendige Hard- und Software einschließlich Miete oder SaaS, Einführung, Datenübernahme und projektbezogene Schulung.
Wichtige Ausschlüsse
Reine Beratung, direkte Personalausgaben, allgemein übliche Standards ohne Digitalisierungsfortschritt, Automatisierungstechnik und Produktionsmaschinen sowie nicht projektbezogene Schulung. Eigenleistungen und Leistungen bei persönlicher oder wirtschaftlicher Verflechtung sind ausgeschlossen.
Antrag und zulässiger Projektstart
Antrag elektronisch bei der SAB einreichen und die Eingangsbestätigung abwarten. Erst nach dieser Bestätigung auf eigenes Risiko verbindlich beauftragen, bestellen oder bezahlen.
Elektronischer Antrag bei der Sächsischen Aufbaubank. Vor Antragstellung zuerst die aktuelle regionale Verfügbarkeit für die begünstigte Betriebsstätte prüfen.
Anforderungen an den Dienstleister
Keine Programmzertifizierung erforderlich. Geförderte Fremdleistungen müssen von einem externen Anbieter ohne persönliche oder wirtschaftliche Verflechtung erbracht werden. Eigene Umsetzungskapazitäten des Antragstellers sind keine förderfähige Fremdleistung.
Anbieterstatus rothgaenger + partner: Keine besondere Anbieterzulassung erforderlich.
rothgaenger + partner kann Projektbeschreibung, technische Informationen und Angebot liefern. Der Antragsteller reicht selbst bei der SAB ein; regionale Verfügbarkeit und Förderentscheidung dürfen nicht zugesagt werden.
Passende Leistungen: · Prozessanalyse · Prozessoptimierung · Prozessautomatisierung · Softwareentwicklung · Systemintegration · Implementierung