Digitalisierungsförderung Sachsen

Digitalisierungsförderung Sachsen

Digitalisierungszuschuss mit regional geprüfter Verfügbarkeit.

Der sächsische Digitalisierungszuschuss kann Planung, Konzeption, technische Realisierung, Software, notwendige Hardware, Einführung und Schulung adressieren. Die Verfügbarkeit wird anhand der konkreten Betriebsstätte regional eingeordnet.

Regional eingeschränkt

Am 19.08.2026 nur noch in der Stadt Leipzig sowie den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen geöffnet. In den übrigen erfassten sächsischen Regionen gilt seit 17.07.2026 ein Antragsstopp.

Förderart
Zuschuss
Förderquote
je nach Unternehmen und Projekt 35–70 %
Maximal
konstellationsabhängig bis 45.000 €
Unternehmen
bis 249 Beschäftigte
Projektstart
erst nach zulässigem Zeitpunkt

Höchstquote und Höchstbetrag gelten nicht in derselben Konstellation. Maßgeblich sind Unternehmensgröße, Projektart, Ausgabenobergrenze und gegebenenfalls das Tarifkriterium.

Einordnung

Was Unternehmen in Sachsen wissen sollten.

Ein landesweiter Schalter „offen“ oder „geschlossen“ wäre derzeit falsch. Seit 17. Juli 2026 gilt ein Antragsstopp in Dresden, Chemnitz und zahlreichen Landkreisen. Weiter offen sind aktuell Stadt Leipzig, Landkreis Leipzig und Landkreis Nordsachsen.

Der Förder-Check fragt deshalb bei Sachsen zusätzlich nach Landkreis oder kreisfreier Stadt. Der regionale Status wird wöchentlich gegen die offizielle SAB-Information geprüft.

Programme

Relevante Landesprogramme im Detail.

Die Einordnung verbindet offizielle Programminformationen mit typischen Digitalisierungsprojekten. Eine individuelle Förderprüfung bleibt erforderlich.

Digitalisierungszuschuss Sachsen

Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027

Regional eingeschränkt Zuschuss

Zuschuss für Heranführungs- und Transformationsprojekte sächsischer KMU und Freiberufler. Die Verfügbarkeit ist seit 17.07.2026 regional geteilt und muss nach konkreter Betriebsstätte geprüft werden.

Am 19.08.2026 nur noch in der Stadt Leipzig sowie den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen geöffnet. In den übrigen erfassten sächsischen Regionen gilt seit 17.07.2026 ein Antragsstopp.

Förderart
Zuschuss
Förderquote
je nach Unternehmen und Projekt 35–70 %
Maximal
konstellationsabhängig bis 45.000 €
Projektstart
vorher prüfen

Höchstquote und Höchstbetrag gelten nicht in derselben Konstellation. Maßgeblich sind Unternehmensgröße, Projektart, Ausgabenobergrenze und gegebenenfalls das Tarifkriterium.

Besonders relevant für
  • Geschäftsprozess analysieren
  • Geschäftsprozess optimieren
  • Prozess automatisieren
  • CRM einführen
  • ERP einführen
  • DMS einführen
  • Individuelle Software entwickeln
  • Kunden- oder Partnerportal entwickeln
  • Bestehende Systeme integrieren
  • API oder Schnittstelle entwickeln

Grundsätzliche Voraussetzungen

Gewerbliche KMU und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder begünstigter Betriebsstätte im Freistaat Sachsen

Beschäftigtengrenze: höchstens 249 Beschäftigte.

Finanzielle KMU-Grenze: Jahresumsatz höchstens 50.000.000 € oder Bilanzsumme höchstens 43.000.000 €; die programmspezifische KMU-Definition ist im Einzelfall zu prüfen.

Förderung und Konditionen

Heranführungsprojekte von Kleinstunternehmen erhalten bis zu 60 % bei höchstens 10.000 Euro förderfähigen Ausgaben. Transformationsprojekte von Kleinst- und kleinen Unternehmen erhalten bis zu 50 % bei höchstens 60.000 Euro, mittlere Unternehmen bis zu 35 % bei höchstens 100.000 Euro. Indirekte Kosten werden mit 7 % der direkten Ausgaben berücksichtigt. Bei Tarifbindung oder tarifgleicher Vergütung steigt der jeweilige Fördersatz um zehn Prozentpunkte; der höchste mögliche Satz beträgt damit 70 %.

Was berücksichtigt werden kann

Fremdleistungen für Planung, Konzeption, Vorbereitung und technische Realisierung sowie notwendige Hard- und Software einschließlich Miete oder SaaS, Einführung, Datenübernahme und projektbezogene Schulung.

Wichtige Ausschlüsse

Reine Beratung, direkte Personalausgaben, allgemein übliche Standards ohne Digitalisierungsfortschritt, Automatisierungstechnik und Produktionsmaschinen sowie nicht projektbezogene Schulung. Eigenleistungen und Leistungen bei persönlicher oder wirtschaftlicher Verflechtung sind ausgeschlossen.

Antrag und zulässiger Projektstart

Antrag elektronisch bei der SAB einreichen und die Eingangsbestätigung abwarten. Erst nach dieser Bestätigung auf eigenes Risiko verbindlich beauftragen, bestellen oder bezahlen.

Elektronischer Antrag bei der Sächsischen Aufbaubank. Vor Antragstellung zuerst die aktuelle regionale Verfügbarkeit für die begünstigte Betriebsstätte prüfen.

Anforderungen an den Dienstleister

Keine Programmzertifizierung erforderlich. Geförderte Fremdleistungen müssen von einem externen Anbieter ohne persönliche oder wirtschaftliche Verflechtung erbracht werden. Eigene Umsetzungskapazitäten des Antragstellers sind keine förderfähige Fremdleistung.

Anbieterstatus rothgaenger + partner: Keine besondere Anbieterzulassung erforderlich.

Wichtig für die Zusammenarbeit

rothgaenger + partner kann Projektbeschreibung, technische Informationen und Angebot liefern. Der Antragsteller reicht selbst bei der SAB ein; regionale Verfügbarkeit und Förderentscheidung dürfen nicht zugesagt werden.

Passende Leistungen: · Prozessanalyse · Prozessoptimierung · Prozessautomatisierung · Softwareentwicklung · Systemintegration · Implementierung

Was passt zu welchem Projekt?

Fördergegenstand und Projektphase müssen zusammenpassen.

Das Programm kann ein breites Projekt aus Analyse, Konzept, Software, Integration, technischer Einführung und Schulung abbilden. Fördersatz und Kostenobergrenze hängen von Unternehmensgröße und Projektart ab. Für Transformationsprojekte muss ein substanzieller Digitalisierungsfortschritt erkennbar sein.

Der Start ist nach aktueller Regel erst nach Eingang der Antragsbestätigung zulässig. Vertragsabschluss oder Bezahlung kann bereits als Vorhabenbeginn gelten.

Wichtiger Zeitpunkt

Vor einer verbindlichen Beauftragung prüfen.

Ein Angebot zur Projektbeschreibung kann sinnvoll oder erforderlich sein. Ein rechtsverbindlicher Auftrag kann dagegen bei mehreren Programmen bereits zu spät sein. Maßgeblich ist immer die konkrete Startregel des Programms.

  1. Vorhaben strukturieren
  2. Programmbedingungen prüfen
  3. Antrag oder Bestätigung abwarten
  4. zulässig beauftragen
  5. Projekt umsetzen

Bundesweite Alternativen

KfW und BAFA zusätzlich einordnen.

Bundesweite Programme können unabhängig vom Landesangebot interessant sein. Förderdarlehen und Beratungszuschüsse folgen jedoch eigenen Voraussetzungen.

BAFA Unternehmensberatung

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Aktuell verfügbar Beratungszuschuss

Bundesweiter Zuschuss für konzeptionelle und individuelle Unternehmensberatung von KMU. Digitalisierung kann Beratungsthema sein; technische Implementierung und Softwareentwicklung sind nicht förderfähig.

Die Förderung ist nach der aktuellen Richtlinie bis 31.12.2026 verfügbar. Eine Nachfolgerichtlinie ist am 19.08.2026 noch nicht offiziell bestätigt.

Förderart
Beratungszuschuss
Förderquote
bis 80 %
Maximal
2.800 €
Projektstart
vorher prüfen
Besonders relevant für
  • Geschäftsprozess analysieren
  • Geschäftsprozess optimieren
  • Digitalisierungskonzept erarbeiten

Passende Leistungen: · Prozessanalyse · Prozessoptimierung

KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung

ERP-Förderkredit Digitalisierung

Aktuell verfügbar Darlehen mit Zuschuss

Bundesweites Förderdarlehen für digitale Investitionen und Betriebsmittel. Basisdigitalisierung ermöglicht bis zu 7,5 Mio. Euro, LevelUp und HighEnd bis zu 25 Mio. Euro; in den höheren Stufen können aktuelle Förderzuschüsse hinzukommen.

Das bundesweite Förderdarlehen ist verfügbar. Zinssatz, Förderstufe, Zuschuss und Beihilferegelung müssen anhand der aktuellen KfW-Konditionen mit dem Finanzierungspartner geprüft werden.

Förderart
Darlehen mit Zuschuss
Förderquote
bis 5 %
Maximal
200.000 € Zuschuss / 25.000.000 € Darlehen
Projektstart
vorher prüfen
Besonders relevant für
  • Prozess automatisieren
  • CRM einführen
  • ERP einführen
  • DMS einführen

Passende Leistungen: · Prozessautomatisierung · Softwareentwicklung · Systemintegration · Implementierung

FAQ Sachsen

Häufige Fragen.

Ist der Digitalisierungszuschuss Sachsen aktuell geöffnet?

Regional. Am 19. August 2026 sind Anträge noch in der Stadt Leipzig sowie den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen möglich; in den übrigen genannten Regionen gilt ein Antragsstopp.

Was kann gefördert werden?

Planung, Konzeption, Vorbereitung, technische Realisierung, Software, notwendige Hardware, Einführung und Schulung eines geeigneten Digitalisierungsprojekts.

Wie hoch ist die Förderung?

Je nach Unternehmensgröße und Projektart bis zu 60 Prozent. Die Obergrenzen der direkten förderfähigen Ausgaben reichen aktuell von 10.000 Euro bei Heranführungsprojekten bis 100.000 Euro bei mittleren Unternehmen.

Wann darf das Projekt beginnen?

Erst nach Eingang der Antragsbestätigung. Ein Vertrag oder eine Zahlung kann bereits als Vorhabenbeginn gelten.

Erstgespräch

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