Digital Innovation Sachsen-Anhalt
Digital Innovation
Zuschuss für innovative Digitalisierungsprojekte von KMU in Sachsen-Anhalt. Nach dem beendeten Aufruf vom 29.07.2026 ist die Antragstellung aktuell geschlossen; weitere begrenzte Verfahren sind angekündigt.
- Förderart
- Zuschuss
- Förderquote
- bis 50 %
- Maximal
- 70.000 €
- Projektstart
- vorher prüfen
Grundsätzliche Voraussetzungen
KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt; programmspezifische Branchen- und Beihilfeausschlüsse
Beschäftigtengrenze: höchstens 249 Beschäftigte.
Finanzielle KMU-Grenze: Jahresumsatz höchstens 50.000.000 € oder Bilanzsumme höchstens 43.000.000 €; die programmspezifische KMU-Definition ist im Einzelfall zu prüfen.
Förderung und Konditionen
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % und höchstens 70.000 Euro. Der Mindestzuschuss beträgt 3.000 Euro, die Projektgesamtkosten dürfen 200.000 Euro nicht überschreiten. Förderfähige Beratung ist auf 6.000 Euro begrenzt. Innovationsgehalt, Projektskizze und die im jeweiligen Förderaufruf geforderte Mindestbewertung entscheiden über die Auswahl.
Was berücksichtigt werden kann
Investitionen und externe Leistungen für digitale interne Abläufe, digitale Services und Produkte, Produktionsprozesse, Geschäftsmodelle, Marketing und Vertrieb sowie IT- und Datensicherheit, sofern das Gesamtvorhaben den geforderten Innovationsgehalt erreicht.
Wichtige Ausschlüsse
Routine- oder Ersatzbeschaffungen ohne ausreichenden Innovationsfortschritt, nicht projektbezogene Standardleistungen, unzulässige verbundene Leistungen sowie Beratung, für die ein gleichwertiges kostenfreies öffentliches Angebot verfügbar ist.
Antrag und zulässiger Projektstart
Antrag vollständig im geöffneten Förderaufruf einreichen. Ab dem Tag des Antragseingangs kann auf eigenes Risiko begonnen werden; ohne eigenes Ablehnungsrisiko erst nach Zuwendungsbescheid beauftragen.
Elektronischer Antrag innerhalb eines geöffneten, kontingentierten Förderaufrufs bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt; Projektskizze, Angebote und weitere Nachweise sind beizufügen.
Anforderungen an den Dienstleister
Externe Beratende müssen ihre fachliche Kompetenz nachweisen. Rechtliche, wirtschaftliche, personelle oder organisatorische Verflechtungen zwischen Antragsteller und Leistungserbringer sind ausgeschlossen. Ab 5.000 Euro netto je Auftrag oder Los sind grundsätzlich mindestens drei Angebote einzuholen, soweit keine begründete Ausnahme greift.
Anbieterstatus rothgaenger + partner: Keine besondere Anbieterzulassung erforderlich.
rothgaenger + partner kann Projektdaten und ein Angebot bereitstellen. Das antragstellende Unternehmen muss Auswahl, Vergleichsangebote und Förderantrag eigenverantwortlich dokumentieren; die Förderstelle entscheidet unabhängig über den Antrag.
Passende Leistungen: · Prozessoptimierung · Prozessautomatisierung · Softwareentwicklung · Systemintegration · Implementierung