DKU Schleswig-Holstein
Förderung innovativer Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen
Zuschuss für Beratung und technische Umsetzung innovativer Digitalisierungsmaßnahmen kleiner gewerblicher Unternehmen in Schleswig-Holstein. Die neue Richtlinie gilt seit 05.06.2026.
- Förderart
- Zuschuss
- Förderquote
- bis 40 %
- Maximal
- 80.000 €
- Projektstart
- vorher prüfen
Grundsätzliche Voraussetzungen
Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein; freie Berufe, Krankenhäuser und vergleichbare medizinische Einrichtungen ausgeschlossen
Beschäftigtengrenze: höchstens 49 Beschäftigte.
Finanzielle KMU-Grenze: Jahresumsatz höchstens 10.000.000 € oder Bilanzsumme höchstens 10.000.000 €; die programmspezifische KMU-Definition ist im Einzelfall zu prüfen.
Förderung und Konditionen
Modul 1 fördert externe Beratung von 2.500 bis 20.000 Euro mit bis zu 40 %. Der schriftliche Bericht muss individuelle Handlungsempfehlungen sowie Risikoanalyse und Maßnahmen zur IT- und Informationssicherheit enthalten. Modul 2 fördert Umsetzungskosten von 10.000 bis 200.000 Euro ebenfalls mit bis zu 40 %; eine Verbesserung des IT-Sicherheitsniveaus ist verpflichtend. Modul 2 kann ohne vorheriges Modul 1 beantragt werden. Während der Richtlinienlaufzeit ist je Unternehmen nur eine Bewilligung pro Modul möglich.
Was berücksichtigt werden kann
Modul 1 umfasst externe Beratung für Analyse, Digitalisierungsstrategie, Fahrplan und IT-Sicherheit. Modul 2 kann geeignete Software, damit verbundene Hardware, Installation und Anpassung, Datenmigration, begrenzte Hosting- und Servicekosten, digitale Barrierefreiheit, Sicherheitsprüfungen, notwendige Schulung und eine Personalkostenpauschale berücksichtigen.
Wichtige Ausschlüsse
Laufende gewöhnliche Beratung, Standard-Hard- und -Software für Büroausstattung, selbst erstellte Hard- oder Software, Ersatzbeschaffung, gebrauchte Geräte, Wartung sowie nicht unmittelbar projektbezogene Leistungen.
Antrag und zulässiger Projektstart
Antrag vor jeder bindenden Vergabe vollständig einreichen. Erst nach Zuwendungsbescheid oder ausdrücklicher Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn beauftragen und umsetzen.
Digitale Antragstellung bei der WTSH über das Servicekonto Business mit ELSTER-Organisationszertifikat des antragstellenden Unternehmens. Für Modul 1 und Modul 2 bestehen getrennte Online-Anträge.
Anforderungen an den Dienstleister
Keine allgemeine Programmzertifizierung. In Modul 1 sind Beratungen durch Angehörige, Inhaber, Beschäftigte oder verbundene Unternehmen sowie bestimmte insolvente und gemeinnützige Anbieter ausgeschlossen. Für Modul 2 sind qualifizierte Angebote für Software, Hardware und Dienstleistungen vorzulegen.
Anbieterstatus rothgaenger + partner: Keine besondere Anbieterzulassung erforderlich.
Kosten eines Dienstleistungsunternehmens, das aktiv an der Antragstellung mitgewirkt hat, werden nicht anerkannt. rothgaenger + partner kann Angebot und technische Projektdaten liefern, den Förderantrag aber nicht aktiv für das Unternehmen ausfüllen, wenn eigene Leistungen gefördert werden sollen.
Passende Leistungen: · Prozessanalyse · Prozessoptimierung · Prozessautomatisierung · Softwareentwicklung · Systemintegration · Implementierung