Digitalisierungsförderung Schleswig-Holstein

Digitalisierungsförderung Schleswig-Holstein

DKU verbindet Prozessberatung und technische Umsetzung.

Die DKU-Förderung adressiert innovative Digitalisierungsmaßnahmen kleiner gewerblicher Unternehmen. Modul 1 unterstützt Analyse und individuelles Konzept, Modul 2 die technische Umsetzung einschließlich ausgewählter Software-, Migrations- und Schulungskosten.

Aktuell verfügbar

Die digitale Antragstellung für Modul 1 und Modul 2 ist möglich. Bewilligungen erfolgen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel und der programmspezifischen Bewertung.

Förderart
Zuschuss
Förderquote
bis 40 %
Maximal
80.000 €
Unternehmen
bis 49 Beschäftigte
Projektstart
erst nach zulässigem Zeitpunkt

Einordnung

Was Unternehmen in Schleswig-Holstein wissen sollten.

DKU richtet sich an kleine gewerbliche Unternehmen in Schleswig-Holstein mit weniger als 50 Arbeitsplätzen und höchstens 10 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme. Beide Module fördern nach aktuellem Stand bis zu 40 Prozent, besitzen aber unterschiedliche Mindest- und Höchstgrößen.

Besonders wichtig ist die Trennung zwischen Projektleistung und Antrag: Wirkt ein später geförderter Dienstleister aktiv an der Förderantragstellung mit, können seine Kosten nicht zuwendungsfähig sein.

Programme

Relevante Landesprogramme im Detail.

Die Einordnung verbindet offizielle Programminformationen mit typischen Digitalisierungsprojekten. Eine individuelle Förderprüfung bleibt erforderlich.

DKU Schleswig-Holstein

Förderung innovativer Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen

Aktuell verfügbar Zuschuss

Zuschuss für Beratung und technische Umsetzung innovativer Digitalisierungsmaßnahmen kleiner gewerblicher Unternehmen in Schleswig-Holstein. Die neue Richtlinie gilt seit 05.06.2026.

Die digitale Antragstellung für Modul 1 und Modul 2 ist möglich. Bewilligungen erfolgen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel und der programmspezifischen Bewertung.

Förderart
Zuschuss
Förderquote
bis 40 %
Maximal
80.000 €
Projektstart
vorher prüfen
Besonders relevant für
  • Geschäftsprozess analysieren
  • Geschäftsprozess optimieren
  • Prozess automatisieren
  • CRM einführen
  • ERP einführen
  • DMS einführen
  • Individuelle Software entwickeln
  • Kunden- oder Partnerportal entwickeln
  • Bestehende Systeme integrieren
  • API oder Schnittstelle entwickeln

Grundsätzliche Voraussetzungen

Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein; freie Berufe, Krankenhäuser und vergleichbare medizinische Einrichtungen ausgeschlossen

Beschäftigtengrenze: höchstens 49 Beschäftigte.

Finanzielle KMU-Grenze: Jahresumsatz höchstens 10.000.000 € oder Bilanzsumme höchstens 10.000.000 €; die programmspezifische KMU-Definition ist im Einzelfall zu prüfen.

Förderung und Konditionen

Modul 1 fördert externe Beratung von 2.500 bis 20.000 Euro mit bis zu 40 %. Der schriftliche Bericht muss individuelle Handlungsempfehlungen sowie Risikoanalyse und Maßnahmen zur IT- und Informationssicherheit enthalten. Modul 2 fördert Umsetzungskosten von 10.000 bis 200.000 Euro ebenfalls mit bis zu 40 %; eine Verbesserung des IT-Sicherheitsniveaus ist verpflichtend. Modul 2 kann ohne vorheriges Modul 1 beantragt werden. Während der Richtlinienlaufzeit ist je Unternehmen nur eine Bewilligung pro Modul möglich.

Was berücksichtigt werden kann

Modul 1 umfasst externe Beratung für Analyse, Digitalisierungsstrategie, Fahrplan und IT-Sicherheit. Modul 2 kann geeignete Software, damit verbundene Hardware, Installation und Anpassung, Datenmigration, begrenzte Hosting- und Servicekosten, digitale Barrierefreiheit, Sicherheitsprüfungen, notwendige Schulung und eine Personalkostenpauschale berücksichtigen.

Wichtige Ausschlüsse

Laufende gewöhnliche Beratung, Standard-Hard- und -Software für Büroausstattung, selbst erstellte Hard- oder Software, Ersatzbeschaffung, gebrauchte Geräte, Wartung sowie nicht unmittelbar projektbezogene Leistungen.

Antrag und zulässiger Projektstart

Antrag vor jeder bindenden Vergabe vollständig einreichen. Erst nach Zuwendungsbescheid oder ausdrücklicher Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn beauftragen und umsetzen.

Digitale Antragstellung bei der WTSH über das Servicekonto Business mit ELSTER-Organisationszertifikat des antragstellenden Unternehmens. Für Modul 1 und Modul 2 bestehen getrennte Online-Anträge.

Anforderungen an den Dienstleister

Keine allgemeine Programmzertifizierung. In Modul 1 sind Beratungen durch Angehörige, Inhaber, Beschäftigte oder verbundene Unternehmen sowie bestimmte insolvente und gemeinnützige Anbieter ausgeschlossen. Für Modul 2 sind qualifizierte Angebote für Software, Hardware und Dienstleistungen vorzulegen.

Anbieterstatus rothgaenger + partner: Keine besondere Anbieterzulassung erforderlich.

Wichtig für die Zusammenarbeit

Kosten eines Dienstleistungsunternehmens, das aktiv an der Antragstellung mitgewirkt hat, werden nicht anerkannt. rothgaenger + partner kann Angebot und technische Projektdaten liefern, den Förderantrag aber nicht aktiv für das Unternehmen ausfüllen, wenn eigene Leistungen gefördert werden sollen.

Passende Leistungen: · Prozessanalyse · Prozessoptimierung · Prozessautomatisierung · Softwareentwicklung · Systemintegration · Implementierung

Was passt zu welchem Projekt?

Fördergegenstand und Projektphase müssen zusammenpassen.

Modul 1 passt zu Analyse bestehender Abläufe, Handlungsempfehlungen und individuellem Digitalisierungskonzept einschließlich IT-Sicherheitsaspekten. Modul 2 kann CRM, ERP, DMS, ECM, BI, SaaS, Installation, Anpassung, Datenmigration, bestimmte Services und Schulung adressieren.

rothgaenger + partner kann Projektumfang, Angebot und technische Informationen bereitstellen. Eine aktive Antragserstellung wird bei DKU nicht als Standardleistung angeboten.

Wichtiger Zeitpunkt

Vor einer verbindlichen Beauftragung prüfen.

Ein Angebot zur Projektbeschreibung kann sinnvoll oder erforderlich sein. Ein rechtsverbindlicher Auftrag kann dagegen bei mehreren Programmen bereits zu spät sein. Maßgeblich ist immer die konkrete Startregel des Programms.

  1. Vorhaben strukturieren
  2. Programmbedingungen prüfen
  3. Antrag oder Bestätigung abwarten
  4. zulässig beauftragen
  5. Projekt umsetzen

Bundesweite Alternativen

KfW und BAFA zusätzlich einordnen.

Bundesweite Programme können unabhängig vom Landesangebot interessant sein. Förderdarlehen und Beratungszuschüsse folgen jedoch eigenen Voraussetzungen.

BAFA Unternehmensberatung

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Aktuell verfügbar Beratungszuschuss

Bundesweiter Zuschuss für konzeptionelle und individuelle Unternehmensberatung von KMU. Digitalisierung kann Beratungsthema sein; technische Implementierung und Softwareentwicklung sind nicht förderfähig.

Die Förderung ist nach der aktuellen Richtlinie bis 31.12.2026 verfügbar. Eine Nachfolgerichtlinie ist am 19.08.2026 noch nicht offiziell bestätigt.

Förderart
Beratungszuschuss
Förderquote
bis 80 %
Maximal
2.800 €
Projektstart
vorher prüfen
Besonders relevant für
  • Geschäftsprozess analysieren
  • Geschäftsprozess optimieren
  • Digitalisierungskonzept erarbeiten

Passende Leistungen: · Prozessanalyse · Prozessoptimierung

KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung

ERP-Förderkredit Digitalisierung

Aktuell verfügbar Darlehen mit Zuschuss

Bundesweites Förderdarlehen für digitale Investitionen und Betriebsmittel. Basisdigitalisierung ermöglicht bis zu 7,5 Mio. Euro, LevelUp und HighEnd bis zu 25 Mio. Euro; in den höheren Stufen können aktuelle Förderzuschüsse hinzukommen.

Das bundesweite Förderdarlehen ist verfügbar. Zinssatz, Förderstufe, Zuschuss und Beihilferegelung müssen anhand der aktuellen KfW-Konditionen mit dem Finanzierungspartner geprüft werden.

Förderart
Darlehen mit Zuschuss
Förderquote
bis 5 %
Maximal
200.000 € Zuschuss / 25.000.000 € Darlehen
Projektstart
vorher prüfen
Besonders relevant für
  • Prozess automatisieren
  • CRM einführen
  • ERP einführen
  • DMS einführen

Passende Leistungen: · Prozessautomatisierung · Softwareentwicklung · Systemintegration · Implementierung

FAQ Schleswig-Holstein

Häufige Fragen.

Was fördert DKU Modul 1?

Analyse bestehender Abläufe und Entwicklung individueller Digitalisierungsmaßnahmen. Die Beratungskosten müssen aktuell mindestens 2.500 und dürfen höchstens 20.000 Euro betragen; der Zuschuss kann bis zu 40 Prozent erreichen.

Was fördert DKU Modul 2?

Geeignete technische Umsetzung ab 10.000 Euro Projektvolumen, unter anderem CRM, ERP, DMS, BI, SaaS, Installation, Anpassung, Migration und Schulung. Maximal 200.000 Euro Ausgaben können berücksichtigt werden.

Darf der IT-Dienstleister den Antrag ausfüllen?

Wenn ein Dienstleister aktiv an der Förderantragstellung mitwirkt, können seine späteren Leistungen nach der besonderen DKU-Regel nicht zuwendungsfähig sein. Antrag und geförderter Dienstleistungsauftrag müssen sauber getrennt bleiben.

Wann darf das Projekt beginnen?

Antrag und zulässiger Start müssen vor Auftrag oder Vertrag geklärt werden. Eine vorzeitige verbindliche Beauftragung kann die Förderung ausschließen.

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