InnoInvest Thüringen
InnoInvest
Investitionszuschuss für echte Innovationen auf Unternehmensebene. Digitalisierung ist förderfähig, wenn sie einen neuen oder wesentlich verbesserten Prozess, ein neues Geschäftsmodell, Verfahren, Produkt oder eine neue Organisationsstruktur schafft.
- Förderart
- Zuschuss
- Maximal
- 200.000 €
- Projektstart
- vorher prüfen
Grundsätzliche Voraussetzungen
Haupterwerbliche KMU der förderfähigen gewerblichen Branchen sowie wirtschaftsnahe oder kreativwirtschaftliche Freiberufler; zahlreiche Branchen einschließlich Rechts- und Wirtschaftsberatung ausgeschlossen
Beschäftigtengrenze: höchstens 249 Beschäftigte.
Finanzielle KMU-Grenze: Jahresumsatz höchstens 50.000.000 € oder Bilanzsumme höchstens 43.000.000 €; die programmspezifische KMU-Definition ist im Einzelfall zu prüfen.
Förderung und Konditionen
InnoInvest arbeitet mit festen Zuschussstaffeln statt einer einheitlichen Förderquote. Bei 5.000 bis 10.000 Euro förderfähigen Ausgaben beträgt der Zuschuss 2.500 Euro; die weiteren Stufen liegen bei 5.000, 10.000, 20.000, 40.000, 60.000, 90.000, 120.000 und 160.000 Euro. Für 800.000,01 bis 1 Million Euro förderfähige Ausgaben beträgt der Zuschuss 200.000 Euro. Grundlage der Staffelzuordnung ist das wirtschaftlichste Vergleichsangebot.
Was berücksichtigt werden kann
Aktivierte und betrieblich genutzte materielle Wirtschaftsgüter, ausschließlich in der geförderten Betriebsstätte genutzte aktivierte immaterielle Wirtschaftsgüter sowie Dienstleistungen in direktem Zusammenhang mit deren Anschaffung und Inbetriebnahme.
Wichtige Ausschlüsse
Einfache Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen, geringfügige Verbesserungen, Eigenleistungen, laufende Lizenzen, Schulung und Weiterbildung, gewöhnliche Standard-Hardware ohne nachgewiesenen Innovationsbezug, gebrauchte oder geleaste Wirtschaftsgüter sowie Beschaffungen von verbundenen oder personell verflochtenen Unternehmen.
Antrag und zulässiger Projektstart
Antrag mit Vergleichsangeboten im Thüringer Förderportal einreichen. Frühestens einen Tag nach Antragseingang auf eigenes Risiko beauftragen; ohne eigenes Ablehnungsrisiko den Zuwendungsbescheid abwarten.
Elektronischer Antrag über das EFRE-Portal 21–27 der Thüringer Aufbaubank mit Vorhabenbeschreibung, Durchfinanzierungsbestätigung und grundsätzlich drei Vergleichsangeboten je Wirtschaftsgut.
Anforderungen an den Dienstleister
Für jedes Wirtschaftsgut und jede zugehörige Dienstleistung sind grundsätzlich mindestens drei vergleichbare Angebote anzufordern und vorzulegen. Abweichungen müssen umfassend begründet werden. Anbieter dürfen nicht verbunden oder wirtschaftlich, rechtlich beziehungsweise personell verflochten sein; eine formale Anbieterzertifizierung besteht nicht.
Anbieterstatus rothgaenger + partner: Keine besondere Anbieterzulassung erforderlich.
Der Antragsteller muss drei Vergleichsangebote einholen und die wirtschaftliche Auswahl selbst begründen. rothgaenger + partner darf das eigene Angebot technisch erläutern, aber weder Angebotsvergleich noch Förderentscheidung steuern oder eine Förderung zusagen.
Passende Leistungen: · Prozessoptimierung · Prozessautomatisierung · Softwareentwicklung · Systemintegration · Implementierung