Digitalisierungsförderung Thüringen

Digitalisierungsförderung Thüringen

InnoInvest für echte innovative Investitionen statt altem Digitalbonus.

Der frühere Thüringer Digitalbonus ist nicht mehr das aktuelle Instrument. InnoInvest kann Digitalisierung unterstützen, wenn die Investition im Unternehmen zu einer tatsächlichen Innovation führt.

Aktuell verfügbar

InnoInvest ist verfügbar und kann online beantragt werden. Digitalisierung allein genügt nicht; das Vorhaben muss eine nachvollziehbare Innovation mindestens für das Unternehmen schaffen.

Förderart
Zuschuss
Förderquote
programmspezifisch
Maximal
200.000 €
Unternehmen
bis 249 Beschäftigte
Projektstart
erst nach zulässigem Zeitpunkt

Einordnung

Was Unternehmen in Thüringen wissen sollten.

InnoInvest ist kein pauschaler Softwarezuschuss. Er verlangt einen neuen oder wesentlich verbesserten Prozess, eine neue Organisationsstruktur, ein neues Geschäftsmodell oder Verfahren. Ersatzinvestitionen und geringfügige Verbesserungen reichen nicht.

Die Investitionssumme muss mindestens 5.000 Euro betragen; der mögliche Zuschuss kann je nach Vorhaben bis 200.000 Euro reichen.

Programme

Relevante Landesprogramme im Detail.

Die Einordnung verbindet offizielle Programminformationen mit typischen Digitalisierungsprojekten. Eine individuelle Förderprüfung bleibt erforderlich.

InnoInvest Thüringen

InnoInvest

Aktuell verfügbar Zuschuss

Investitionszuschuss für echte Innovationen auf Unternehmensebene. Digitalisierung ist förderfähig, wenn sie einen neuen oder wesentlich verbesserten Prozess, ein neues Geschäftsmodell, Verfahren, Produkt oder eine neue Organisationsstruktur schafft.

InnoInvest ist verfügbar und kann online beantragt werden. Digitalisierung allein genügt nicht; das Vorhaben muss eine nachvollziehbare Innovation mindestens für das Unternehmen schaffen.

Förderart
Zuschuss
Maximal
200.000 €
Projektstart
vorher prüfen
Besonders relevant für
  • Geschäftsprozess optimieren
  • Prozess automatisieren
  • CRM einführen
  • ERP einführen
  • DMS einführen
  • Individuelle Software entwickeln
  • Kunden- oder Partnerportal entwickeln
  • Bestehende Systeme integrieren
  • API oder Schnittstelle entwickeln
  • Daten migrieren

Grundsätzliche Voraussetzungen

Haupterwerbliche KMU der förderfähigen gewerblichen Branchen sowie wirtschaftsnahe oder kreativwirtschaftliche Freiberufler; zahlreiche Branchen einschließlich Rechts- und Wirtschaftsberatung ausgeschlossen

Beschäftigtengrenze: höchstens 249 Beschäftigte.

Finanzielle KMU-Grenze: Jahresumsatz höchstens 50.000.000 € oder Bilanzsumme höchstens 43.000.000 €; die programmspezifische KMU-Definition ist im Einzelfall zu prüfen.

Förderung und Konditionen

InnoInvest arbeitet mit festen Zuschussstaffeln statt einer einheitlichen Förderquote. Bei 5.000 bis 10.000 Euro förderfähigen Ausgaben beträgt der Zuschuss 2.500 Euro; die weiteren Stufen liegen bei 5.000, 10.000, 20.000, 40.000, 60.000, 90.000, 120.000 und 160.000 Euro. Für 800.000,01 bis 1 Million Euro förderfähige Ausgaben beträgt der Zuschuss 200.000 Euro. Grundlage der Staffelzuordnung ist das wirtschaftlichste Vergleichsangebot.

Was berücksichtigt werden kann

Aktivierte und betrieblich genutzte materielle Wirtschaftsgüter, ausschließlich in der geförderten Betriebsstätte genutzte aktivierte immaterielle Wirtschaftsgüter sowie Dienstleistungen in direktem Zusammenhang mit deren Anschaffung und Inbetriebnahme.

Wichtige Ausschlüsse

Einfache Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen, geringfügige Verbesserungen, Eigenleistungen, laufende Lizenzen, Schulung und Weiterbildung, gewöhnliche Standard-Hardware ohne nachgewiesenen Innovationsbezug, gebrauchte oder geleaste Wirtschaftsgüter sowie Beschaffungen von verbundenen oder personell verflochtenen Unternehmen.

Antrag und zulässiger Projektstart

Antrag mit Vergleichsangeboten im Thüringer Förderportal einreichen. Frühestens einen Tag nach Antragseingang auf eigenes Risiko beauftragen; ohne eigenes Ablehnungsrisiko den Zuwendungsbescheid abwarten.

Elektronischer Antrag über das EFRE-Portal 21–27 der Thüringer Aufbaubank mit Vorhabenbeschreibung, Durchfinanzierungsbestätigung und grundsätzlich drei Vergleichsangeboten je Wirtschaftsgut.

Anforderungen an den Dienstleister

Für jedes Wirtschaftsgut und jede zugehörige Dienstleistung sind grundsätzlich mindestens drei vergleichbare Angebote anzufordern und vorzulegen. Abweichungen müssen umfassend begründet werden. Anbieter dürfen nicht verbunden oder wirtschaftlich, rechtlich beziehungsweise personell verflochten sein; eine formale Anbieterzertifizierung besteht nicht.

Anbieterstatus rothgaenger + partner: Keine besondere Anbieterzulassung erforderlich.

Wichtig für die Zusammenarbeit

Der Antragsteller muss drei Vergleichsangebote einholen und die wirtschaftliche Auswahl selbst begründen. rothgaenger + partner darf das eigene Angebot technisch erläutern, aber weder Angebotsvergleich noch Förderentscheidung steuern oder eine Förderung zusagen.

Passende Leistungen: · Prozessoptimierung · Prozessautomatisierung · Softwareentwicklung · Systemintegration · Implementierung

Was passt zu welchem Projekt?

Fördergegenstand und Projektphase müssen zusammenpassen.

Potenziell passend sind größere Digitalisierungsvorhaben mit einem nachvollziehbaren Innovationssprung, etwa ein wesentlich neuer automatisierter Prozess, eine neue digitale Leistung oder ein datenbasiertes Geschäftsmodell. Der bloße Kauf gewöhnlicher Software wird im Förder-Check bewusst nur als möglicherweise passend eingeordnet.

Wichtiger Zeitpunkt

Vor einer verbindlichen Beauftragung prüfen.

Ein Angebot zur Projektbeschreibung kann sinnvoll oder erforderlich sein. Ein rechtsverbindlicher Auftrag kann dagegen bei mehreren Programmen bereits zu spät sein. Maßgeblich ist immer die konkrete Startregel des Programms.

  1. Vorhaben strukturieren
  2. Programmbedingungen prüfen
  3. Antrag oder Bestätigung abwarten
  4. zulässig beauftragen
  5. Projekt umsetzen

Bundesweite Alternativen

KfW und BAFA zusätzlich einordnen.

Bundesweite Programme können unabhängig vom Landesangebot interessant sein. Förderdarlehen und Beratungszuschüsse folgen jedoch eigenen Voraussetzungen.

BAFA Unternehmensberatung

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Aktuell verfügbar Beratungszuschuss

Bundesweiter Zuschuss für konzeptionelle und individuelle Unternehmensberatung von KMU. Digitalisierung kann Beratungsthema sein; technische Implementierung und Softwareentwicklung sind nicht förderfähig.

Die Förderung ist nach der aktuellen Richtlinie bis 31.12.2026 verfügbar. Eine Nachfolgerichtlinie ist am 19.08.2026 noch nicht offiziell bestätigt.

Förderart
Beratungszuschuss
Förderquote
bis 80 %
Maximal
2.800 €
Projektstart
vorher prüfen
Besonders relevant für
  • Geschäftsprozess analysieren
  • Geschäftsprozess optimieren
  • Digitalisierungskonzept erarbeiten

Passende Leistungen: · Prozessanalyse · Prozessoptimierung

KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung

ERP-Förderkredit Digitalisierung

Aktuell verfügbar Darlehen mit Zuschuss

Bundesweites Förderdarlehen für digitale Investitionen und Betriebsmittel. Basisdigitalisierung ermöglicht bis zu 7,5 Mio. Euro, LevelUp und HighEnd bis zu 25 Mio. Euro; in den höheren Stufen können aktuelle Förderzuschüsse hinzukommen.

Das bundesweite Förderdarlehen ist verfügbar. Zinssatz, Förderstufe, Zuschuss und Beihilferegelung müssen anhand der aktuellen KfW-Konditionen mit dem Finanzierungspartner geprüft werden.

Förderart
Darlehen mit Zuschuss
Förderquote
bis 5 %
Maximal
200.000 € Zuschuss / 25.000.000 € Darlehen
Projektstart
vorher prüfen
Besonders relevant für
  • Prozess automatisieren
  • CRM einführen
  • ERP einführen
  • DMS einführen

Passende Leistungen: · Prozessautomatisierung · Softwareentwicklung · Systemintegration · Implementierung

FAQ Thüringen

Häufige Fragen.

Gibt es den Thüringer Digitalbonus noch?

Der frühere Digitalbonus wird nicht mehr als aktuelles Programm dargestellt. Für innovative Investitionen ist derzeit InnoInvest zu prüfen.

Wann kann Digitalisierung über InnoInvest passen?

Wenn daraus eine echte Innovation im Unternehmen entsteht, beispielsweise ein neuer oder wesentlich verbesserter Prozess, eine neue Organisationsstruktur, ein Geschäftsmodell oder Verfahren.

Wird jeder Softwarekauf gefördert?

Nein. Einfache Ersatzinvestitionen und geringfügige Verbesserungen gelten nicht als Innovation. Der qualitative Sprung muss plausibel beschrieben werden.

Wie groß muss das Projekt sein?

Die Investitionssumme beginnt nach aktuellem Stand bei 5.000 Euro. Der konkrete Zuschuss hängt von Vorhaben, Kosten und Förderentscheidung ab und kann höchstens 200.000 Euro erreichen.

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