L-Bank Digitalisierungsfinanzierung
Digitalisierungsfinanzierung
Förderdarlehen für Digitalisierungs- und Transformationsvorhaben in Baden-Württemberg. Je nach Förderstufe und jeweils geltender Konditionenübersicht kann das Darlehen mit einem Tilgungszuschuss oder einer Prämie verbunden sein.
Wir prüfen diese Programminformationen gerade erneut. Bitte vergleichen Sie die Bedingungen zusätzlich mit den Angaben der zuständigen Förderstelle.
- Art der Unterstützung
- Darlehen mit Zuschuss
- Höchstens
- 25.000.000 €
- Projektstart
- vor einem Auftrag prüfen
Wer kann das Programm nutzen?
Überwiegend privat gehaltene Unternehmen, kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler; LevelUp und HighEnd auch für größere Unternehmen bis 500 Mio. Euro Gruppenumsatz
Finanzielle Grenze für kleine und mittlere Unternehmen: Jahresumsatz höchstens 500.000.000 €; die genaue Grenze des Programms muss im Einzelfall geprüft werden.
Wie unterstützt das Programm?
Für kleine und mittlere Unternehmen beträgt der Darlehensbetrag regelmäßig 10.000 Euro bis 5 Mio. Euro; bei größeren Unternehmen sind in LevelUp und HighEnd bis zu 25 Mio. Euro möglich. Basisdigitalisierung ist kleine und mittlere Unternehmen und Freiberuflern vorbehalten und setzt den KfW-Digitalisierungs-Check voraus. Tilgungszuschüsse und L-Bank-Prämien richten sich nach Förderstufe, Beihilferegelung und aktueller Konditionenübersicht und müssen am Antragstag geprüft werden.
Welche Kosten können zählen?
Investitionen und Betriebsmittel für digitale Infrastruktur, Hard- und Software, über das Internet bereitgestellte Technik, Vernetzung und Verbindung zwischen Programmen, digitale Geschäftsprozesse, Informationstechnik- und Datensicherheit, Datenprojekte, Künstliche Intelligenz sowie Weiterbildung. Interne und externe Projekt- und Beratungskosten können nach Maßgabe des Merkblatts einbezogen werden.
Was zählt nicht?
Nicht förderfähig sind insbesondere Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben. Die Abgrenzung von Ersatzinvestitionen, laufenden Kosten und der jeweiligen Förderstufe ist vor Antragstellung mit dem Finanzierungspartner zu prüfen.
Antrag und erlaubter Projektstart
Vor jeder verbindlichen Bestellung oder Beauftragung ein konkretisiertes Förderkreditgesuch bei der Hausbank einreichen und sich dessen rechtzeitigen Eingang bestätigen lassen. Ein Beginn nach vollständigem Hausbankantrag erfolgt bis zur Bewilligung auf eigenes Risiko.
Antrag über einen Finanzierungspartner beziehungsweise die Hausbank; keine direkte Antragstellung bei der L-Bank.
Welche Anforderungen gelten für den beauftragten Anbieter?
Für den technischen Dienstleister ist keine besondere Akkreditierung vorgesehen. Förderantragsteller ist das Unternehmen beziehungsweise der Freiberufler; die Finanzierung wird über eine Hausbank beantragt.
Stand bei rothgaenger + partner: Keine besondere Anbieterzulassung erforderlich.
Der Förderkreditantrag wird vom Unternehmen mit seiner Hausbank vorbereitet und von der Hausbank an die L-Bank weitergeleitet. rothgaenger + partner kann technische Projekt- und Angebotsinformationen liefern, tritt aber nicht als Finanzierungspartner auf.
Passende Leistungen: · Wiederkehrende Arbeit automatisch erledigen · Passende Software entwickeln · Programme verbinden · Software sicher einführen