Digitalbonus Bayern
Digitalbonus.Bayern Standard und Plus
Zuschuss für Digitalisierungs- und Schutz von Daten und Technik kleiner gewerblicher Unternehmen mit Betriebsstätte in Bayern. Das Programm arbeitet mit monatlich begrenzten Antragskontingenten.
Wir prüfen diese Programminformationen gerade erneut. Bitte vergleichen Sie die Bedingungen zusätzlich mit den Angaben der zuständigen Förderstelle.
- Art der Unterstützung
- Zuschuss
- Möglicher Anteil
- bis 50 %
- Höchstens
- Standard 7.500 € · Plus 30.000 €
- Projektstart
- vor einem Auftrag prüfen
Der Höchstbetrag von 30.000 € gilt nur für Digitalbonus Plus und setzt einen besonderen Innovationsgehalt voraus.
Wer kann das Programm nutzen?
Kleine gewerbliche Unternehmen; freie Berufe ausdrücklich ausgeschlossen
Das Unternehmen darf höchstens 49 Beschäftigte haben.
Finanzielle Grenze für kleine und mittlere Unternehmen: Jahresumsatz höchstens 10.000.000 € oder Bilanzsumme höchstens 10.000.000 €; die genaue Grenze des Programms muss im Einzelfall geprüft werden.
Wie unterstützt das Programm?
Digitalbonus Standard fördert bis zu 50 % und höchstens 7.500 Euro. Digitalbonus Plus fördert Vorhaben mit besonderem Innovationsgehalt bis zu 50 % und höchstens 30.000 Euro. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 4.000 Euro betragen. Für Plus muss der besondere technologische und wirtschaftliche Innovationsgehalt nachvollziehbar begründet werden.
Welche Kosten können zählen?
Leistungen externer Anbieter zur Einführung oder Verbesserung betrieblicher Hard- und Software, Anpassung und Programmierung sowie notwendige Software. Projektbezogene Beratung und Schulung können innerhalb der vorgesehenen Obergrenze berücksichtigt werden.
Was zählt nicht?
Nicht förderfähig sind insbesondere Standard-Hard- und -Software ohne ausreichenden Digitalisierungsbezug, gewöhnliche Websites und Webshops, digitales Marketing sowie reine Ersatzbeschaffungen. Für innovative Robotik- oder Schutz von Daten und Technik gelten die besonderen Programmbedingungen.
Antrag und erlaubter Projektstart
Antrag im geöffneten Monatskontingent vollständig absenden und die elektronische Eingangsbestätigung abwarten. Erst danach auf eigenes Risiko rechtsverbindlich bestellen oder beauftragen.
Elektronische Antragstellung durch das antragstellende Unternehmen über dessen eigenes ELSTER-Unternehmenskonto bei der zuständigen Bezirksregierung.
Welche Anforderungen gelten für den beauftragten Anbieter?
Der externe technischer Dienstleister benötigt keine Programmakkreditierung. Leistung, Angebot und Kosten müssen den Fördergegenständen entsprechen und marktüblich sein.
Stand bei rothgaenger + partner: Keine besondere Anbieterzulassung erforderlich.
Das Unternehmen muss mit seinem eigenen ELSTER-Unternehmenskonto selbst beantragen. Dienstleister oder Beratende dürfen den Antrag nicht stellvertretend einreichen und nicht das ELSTER-Zertifikat des Kunden verwenden.
Passende Leistungen: · Wiederkehrende Arbeit automatisch erledigen · Passende Software entwickeln · Programme verbinden · Software sicher einführen