Transfer BONUS Berlin
Transfer BONUS
Zuschuss für den Technologie- und Wissenstransfer Berliner kleine und mittlere Unternehmen. Die klassische Digitalisierungsvariante setzt grundsätzlich eine Zusammenarbeit mit einer Wissenschafts- oder Forschungseinrichtung voraus und ist kein allgemeiner Zuschuss für die Beauftragung einer Digitalagentur.
Wir prüfen diese Programminformationen gerade erneut. Bitte vergleichen Sie die Bedingungen zusätzlich mit den Angaben der zuständigen Förderstelle.
- Art der Unterstützung
- Zuschuss
- Möglicher Anteil
- je nach Variante 70 % oder 100 %
- Höchstens
- je nach Variante 7.500–45.000 €
- Projektstart
- vor einem Auftrag prüfen
100 % gelten nur für die Einstiegsvariante bis 7.500 €. Der Höchstbetrag von 45.000 € gehört zu bestimmten Varianten mit höchstens 70 % Förderquote.
Wer kann das Programm nutzen?
Berliner kleine und mittlere Unternehmen; freie Berufe grundsätzlich ausgeschlossen; zusätzliche programmspezifische Branchen- und Transfervoraussetzungen
Das Unternehmen darf höchstens 249 Beschäftigte haben.
Finanzielle Grenze für kleine und mittlere Unternehmen: Jahresumsatz höchstens 50.000.000 € oder Bilanzsumme höchstens 43.000.000 €; die genaue Grenze des Programms muss im Einzelfall geprüft werden.
Wie unterstützt das Programm?
Die Einstiegsvariante kann bei erstmaliger Wissenschaftskooperation bis zu 100 % und höchstens 7.500 Euro fördern. Die Standardvariante fördert bis zu 70 % und höchstens 15.000 Euro. Standard Digitalisierung sowie Gamification/XR können bis zu 70 % und höchstens 45.000 Euro erreichen. Die Höchstwerte gelten nicht pauschal für jede Variante.
Welche Kosten können zählen?
Externe wissenschaftliche beziehungsweise qualifizierte Transferleistungen für technologieorientierte Entwicklung, Digitalisierung, Wissenstransfer und die gesonderten Programmvarianten Design sowie Gamification/XR.
Was zählt nicht?
Gewöhnliche Standardberatung oder Softwarebeauftragung ohne den geforderten Transferpartner und Transfergegenstand. Nicht-technologieorientierte Vorhaben und reine freiberufliche Tätigkeiten erfüllen die klassischen Voraussetzungen regelmäßig nicht.
Antrag und erlaubter Projektstart
Weder das Angebot des Transferpartners annehmen noch einen projektbezogenen Vertrag schließen, bevor der Bewilligungsbescheid vorliegt.
Elektronische Antragstellung über die für die jeweilige Variante benannte Programmstelle; Technologie-/Wissenstransfer und Gamification/XR über die IBB Business Team GmbH, Design-Transfer über zukunft im zentrum.
Welche Anforderungen gelten für den beauftragten Anbieter?
Im klassischen Technologie- und Digitalisierungstransfer ist grundsätzlich eine öffentliche oder gemeinnützige Wissenschafts- oder Forschungseinrichtung der Leistungserbringer. Nur die gesonderten Varianten Design und Gamification/XR sehen andere qualifizierte Anbieter aus Berlin oder Brandenburg vor.
Stand bei rothgaenger + partner: Anbieter derzeit nicht zugelassen.
Leistungen von rothgaenger + partner können nicht pauschal als förderfähige Transferleistung eingeordnet werden. Vor einer Vertragsanbahnung müssen Programmvariante und zulässiger Transferpartner mit der Programmstelle geklärt werden.
Passende Leistungen: · Passende Software entwickeln · Software sicher einführen