BIG-Digital
Brandenburgischer Innovationsgutschein Digitalisierung
Zuschuss für Beratung, Einführung und Schulung bei innovativen Digitalisierungsvorhaben Brandenburger kleine und mittlere Unternehmen. Die obligatorische Vorberatung durch die Wirtschaftsförderung Brandenburg muss vor dem ILB-Antrag erfolgen.
Wir prüfen diese Programminformationen gerade erneut. Bitte vergleichen Sie die Bedingungen zusätzlich mit den Angaben der zuständigen Förderstelle.
- Art der Unterstützung
- Zuschuss
- Möglicher Anteil
- bis 50 %
- Höchstens
- 250.000 €
- Projektstart
- vor einem Auftrag prüfen
Wer kann das Programm nutzen?
Gewerbliche kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg
Das Unternehmen darf höchstens 249 Beschäftigte haben.
Finanzielle Grenze für kleine und mittlere Unternehmen: Jahresumsatz höchstens 50.000.000 € oder Bilanzsumme höchstens 43.000.000 €; die genaue Grenze des Programms muss im Einzelfall geprüft werden.
Wie unterstützt das Programm?
Alle drei Module fördern bis zu 50 %. Der maximale Zuschuss beträgt 50.000 Euro für Beratung, 250.000 Euro für Einführung und 50.000 Euro für Schulung. Je Modul sind mindestens 5.000 Euro förderfähige Ausgaben erforderlich. Das Vorhaben muss einen neuen oder wesentlich verbesserten betrieblichen Prozess oder eine entsprechende Organisationslösung schaffen.
Welche Kosten können zählen?
Externe Beratungs- und Leistungen für die Einführung, projektbezogene Hard- und Software einschließlich online genutzte Software sowie Schulungen, soweit sie für das innovative Digitalisierungsvorhaben erforderlich sind.
Was zählt nicht?
Reiner Erwerb von Hard- oder Software ohne innovatives Gesamtkonzept, Standard-Websites, gewöhnliche Marketingmaßnahmen, Eigenleistungen und Leistungen verbundener Unternehmen.
Antrag und erlaubter Projektstart
Zuerst die obligatorische WFBB-Vorberatung und fachliche Stellungnahme abschließen, danach den vollständigen ILB-Antrag einreichen. Erst nach schriftlicher Eingangsbestätigung der ILB auf eigenes Risiko beauftragen oder beginnen.
Obligatorisches Erstgespräch mit der Wirtschaftsförderung Brandenburg, anschließend elektronischer Antrag über das ILB-Kundenportal.
Welche Anforderungen gelten für den beauftragten Anbieter?
Externe Beratungsunternehmen oder Forschungseinrichtungen können beauftragt werden; eine formale Anbieterzertifizierung nennt die Richtlinie nicht. Eigen- und verbundene Leistungen sind ausgeschlossen. Die verpflichtende fachliche Vorberatung erfolgt durch die WFBB.
Stand bei rothgaenger + partner: Keine besondere Anbieterzulassung erforderlich.
Die verpflichtende Fördervorberatung und fachliche Bewertung liegen bei der WFBB. rothgaenger + partner kann Projektumfang, Konzept und Angebot fachlich vorbereiten, darf aber keine Bewilligung oder Förderfähigkeit zusagen.
Passende Leistungen: · Abläufe verstehen · Abläufe vereinfachen · Wiederkehrende Arbeit automatisch erledigen · Passende Software entwickeln · Programme verbinden · Software sicher einführen