Bremen Digitalisierungsberatung
Beratungsförderung Digitalisierung und Arbeit 4.0
Beratungszuschuss für Bremer kleine und mittlere Unternehmen zur Analyse, Strategieentwicklung und Erprobung von Digitalisierungsvorhaben. Der ausgewählte Beratungsdienstleister muss im BAB-Beraterfinder geführt oder vorab von BAB beziehungsweise BIS geprüft und aufgenommen werden.
Wir prüfen diese Programminformationen gerade erneut. Bitte vergleichen Sie die Bedingungen zusätzlich mit den Angaben der zuständigen Förderstelle.
- Art der Unterstützung
- Beratungszuschuss
- Möglicher Anteil
- bis 50 %
- Höchstens
- 5.000 €
- Projektstart
- vor einem Auftrag prüfen
Wer kann das Programm nutzen?
Kleine und mittlere Unternehmen im Land Bremen
Das Unternehmen darf höchstens 249 Beschäftigte haben.
Wie unterstützt das Programm?
Gefördert werden bis zu 50 % der Kosten einer externen Digitalisierungsberatung, höchstens 5.000 Euro pro Projekt. Die Beratung kann Strategie, Bedarfsermittlung, begrenzte Testlösung oder Testprojekte umfassen. In einem Vorhaben können mehrere zugelassene Dienstleister eingesetzt werden.
Welche Kosten können zählen?
Externe Beratung unter anderem zu digitalen Prozessen und Prozessmanagement, digitalen Geschäftsmodellen, große Datenmengen, über das Internet bereitgestellte Technik, Schutz von Daten und Technik, Begleitung von Veränderungen sowie Strategie- und Testprojekten.
Was zählt nicht?
Technische Umsetzung, Hard- und Software sowie Leistungen eines noch nicht von BAB oder BIS akzeptierten Beratungsdienstleisters sind nicht als Beratungsförderung einzuplanen.
Antrag und erlaubter Projektstart
Vor Beauftragung, Vertragsabschluss oder erster Beratungsleistung BAB beziehungsweise BIS kontaktieren, Anbieterstatus klären, Antrag einreichen und die schriftliche Förderfreigabe abwarten.
Antrag und vorherige Abstimmung bei BAB – Die Förderbank für Bremen, für Vorhaben in Bremerhaven bei der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung.
Welche Anforderungen gelten für den beauftragten Anbieter?
Beratende sollen im BAB-Beraterfinder beziehungsweise Anbieterpool geführt sein. Ein anderer Digitalisierungsberater kann auf Anfrage fachlich geprüft und vor der Förderung in den Pool aufgenommen werden.
Stand bei rothgaenger + partner: Anbieterstatus noch nicht geprüft.
Ob Leistungen von rothgaenger + partner in diesem Programm anerkannt werden, ist derzeit nicht bestätigt. Vor einer Beauftragung muss die Anbieterzulassung mit BAB oder BIS geklärt werden; das Unternehmen bleibt Antragsteller.
Passende Leistungen: · Abläufe verstehen · Abläufe vereinfachen