Hamburg Digital Check
Hamburg Digital Check
Befristeter Beratungszuschuss für Informationssicherheit und digitalen Wandel in Hamburger kleine und mittlere Unternehmen. Die Beratung muss in ein konkretes Realisierungskonzept münden und von einem nach den Programmregeln qualifizierten Dienstleister erbracht werden.
Wir prüfen diese Programminformationen gerade erneut. Bitte vergleichen Sie die Bedingungen zusätzlich mit den Angaben der zuständigen Förderstelle.
- Art der Unterstützung
- Beratungszuschuss
- Möglicher Anteil
- bis 50 %
- Höchstens
- 7.500 €
- Projektstart
- vor einem Auftrag prüfen
Wer kann das Programm nutzen?
Unabhängige kleine und mittlere Unternehmen aus Gewerbe und Handwerk sowie freie Berufe mit Betriebsstätte in Hamburg
Das Unternehmen darf höchstens 249 Beschäftigte haben.
Finanzielle Grenze für kleine und mittlere Unternehmen: Jahresumsatz höchstens 50.000.000 € oder Bilanzsumme höchstens 43.000.000 €; die genaue Grenze des Programms muss im Einzelfall geprüft werden.
Wie unterstützt das Programm?
Gefördert werden bis zu 50 % der förderfähigen Beratungskosten, höchstens 7.500 Euro. Je Beratungstag werden maximal 1.100 Euro netto anerkannt. Das Ergebnis muss ein konkretes Realisierungskonzept mit Maßnahme, Zielen, Ressourcen, Investitionsbedarf und Zeitplan sein.
Welche Kosten können zählen?
Externe qualifizierte Beratung zu Informationssicherheit oder digitalem Wandel einschließlich Bestandsanalyse und konkretem, umsetzbarem Realisierungskonzept.
Was zählt nicht?
Technische Umsetzung, Hard- und Software, gewöhnliche Beratung ohne konkretes Realisierungskonzept sowie Beratung durch einen Dienstleister, der die geforderte Selbsterklärung und Qualifikation nicht nachweist.
Antrag und erlaubter Projektstart
Vor Vertragsabschluss oder Beauftragung den vollständigen IFB-Antrag einschließlich Anbieter-Selbsterklärung einreichen und den Bewilligungsbescheid abwarten.
Elektronischer Antrag bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank vor Beginn der Beratung.
Welche Anforderungen gelten für den beauftragten Anbieter?
Der Beratungsdienstleister muss die IFB-Selbsterklärung abgeben, fachlich geeignet und auf kleine und mittlere Unternehmen ausgerichtet sein, mindestens drei unmittelbar einschlägige Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren nachweisen sowie wettbewerbsneutral beraten und Alternativen beziehungsweise Provisionen offenlegen.
Stand bei rothgaenger + partner: Anbieterstatus noch nicht geprüft.
Die erforderliche Anbieterqualifikation von rothgaenger + partner ist derzeit nicht bestätigt. Sie muss einschließlich der vollständigen Selbsterklärung vor einer Angebotsannahme geprüft werden; das Unternehmen stellt den Antrag bei der IFB.
Passende Leistungen: · Abläufe verstehen · Abläufe vereinfachen