Förderung für Künstliche Intelligenz Mecklenburg-Vorpommern
Förderung von Künstlicher Intelligenz in Unternehmen
Zuschuss für die Einführung überwiegend auf Künstlicher Intelligenz beruhend, selbstlernender Systeme in gewerblichen Unternehmen Mecklenburg-Vorpommerns. Die Künstliche Intelligenz muss bestehende Prozesse wesentlich verbessern und den überwiegenden Teil des Projekts ausmachen.
Wir prüfen diese Programminformationen gerade erneut. Bitte vergleichen Sie die Bedingungen zusätzlich mit den Angaben der zuständigen Förderstelle.
- Art der Unterstützung
- Zuschuss
- Möglicher Anteil
- bis 50 %
- Höchstens
- 50.000 €
- Projektstart
- vor einem Auftrag prüfen
Wer kann das Programm nutzen?
Gewerbliche Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern; höchstens 100 Jahresarbeitseinheiten
Das Unternehmen darf höchstens 100 Beschäftigte haben.
Wie unterstützt das Programm?
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % und höchstens 50.000 Euro. Bei bis zu 50 Beschäftigten müssen die förderfähigen Ausgaben 15.000 Euro übersteigen, bei mehr als 50 Beschäftigten 20.000 Euro. Gefördert werden nur Vorhaben, in denen ein selbstlernendes selbstlernendes Programm überwiegt und einen bestehenden betrieblichen Prozess wesentlich verbessert.
Welche Kosten können zählen?
Hard- und Software zur Einführung Künstlicher Intelligenz in Produktion, Dienstleistungen, Logistik, Marketing und Vertrieb oder Schutz von Daten und Technik sowie hierfür notwendige untergeordnete Beratungs- und Schulungsleistungen.
Was zählt nicht?
Digitalisierung ohne überwiegenden selbstlernenden Anteil Künstlicher Intelligenz, bloße Routineautomatisierung, Projekte ohne wesentliche Prozessverbesserung und bereits vor Antragseingang begonnene Vorhaben.
Antrag und erlaubter Projektstart
Elektronischen Antrag einschließlich Angeboten und Nachweis zur Künstlichen Intelligenz bei der TBI einreichen und eine schriftliche Eingangs- beziehungsweise Startbestätigung abwarten, bevor verbindlich bestellt, beauftragt oder umgesetzt wird.
Elektronische Antragstellung bei der TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH als zuständiger Bewilligungsstelle.
Welche Anforderungen gelten für den beauftragten Anbieter?
Keine besondere Akkreditierung des technischen Anbieters. Mit dem Antrag sind Angebote für Investitionen und Dienstleistungen sowie Unterlagen zum selbstlernendes Programm und seinem überwiegenden Projektanteil vorzulegen.
Stand bei rothgaenger + partner: Keine besondere Anbieterzulassung erforderlich.
Ein gewöhnliches Automatisierungsprojekt genügt nicht; das Vorhaben muss den geforderten wesentlichen Anteil Künstlicher Intelligenz tatsächlich aufweisen. rothgaenger + partner kann technische Beschreibungen und Angebote zuliefern, Antrag und Nachweis zur Künstlichen Intelligenz prüft die TBI.
Passende Leistungen: · Wiederkehrende Arbeit automatisch erledigen · Passende Software entwickeln · Programme verbinden · Software sicher einführen