Förderung für Digitalisierung in Mecklenburg-Vorpommern

Förderung für Digitalisierung in Mecklenburg-Vorpommern

Ein Zuschuss des Landes unterstützt die Einführung von Künstlicher Intelligenz.

Mecklenburg-Vorpommern hat ein Förderprogramm für Künstliche Intelligenz. Es unterstützt passende technische Geräte und Programme zur Einführung von Künstlicher Intelligenz. Notwendige Beratung und Schulung dürfen das Vorhaben ergänzen. Sie müssen dabei ein untergeordneter Teil bleiben.

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Wir können Bits und Bytes mit Äpfeln und Birnen erklären.

Aktualität wird geprüft

Status und Konditionen werden aktuell fachlich überprüft.

Art der Unterstützung
Zuschuss
Möglicher Anteil
bis 50 %
Höchstens
50.000 €
Unternehmensgröße
bis 100 Beschäftigte
Projektstart
erst nach dem erlaubten Zeitpunkt

Was gilt in diesem Bundesland?

Was Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern wissen sollten.

Wir prüfen die zeitabhängigen Angaben gerade erneut. Die Karten zeigen weiterhin, welche Programme grundsätzlich wichtig sein können. Verbindlich sind die Angaben der verlinkten Förderstelle.

Programme

Diese Programme sollten Sie näher ansehen.

Wir verbinden die offiziellen Angaben mit typischen Digitalisierungsprojekten. Ob Ihr Unternehmen tatsächlich Geld oder einen Kredit erhält, muss die zuständige Stelle prüfen.

Förderung für Künstliche Intelligenz Mecklenburg-Vorpommern

Förderung von Künstlicher Intelligenz in Unternehmen

Aktualität wird geprüft Zuschuss

Zuschuss für die Einführung überwiegend auf Künstlicher Intelligenz beruhend, selbstlernender Systeme in gewerblichen Unternehmen Mecklenburg-Vorpommerns. Die Künstliche Intelligenz muss bestehende Prozesse wesentlich verbessern und den überwiegenden Teil des Projekts ausmachen.

Status und Konditionen werden aktuell fachlich überprüft.

Wir prüfen diese Programminformationen gerade erneut. Bitte vergleichen Sie die Bedingungen zusätzlich mit den Angaben der zuständigen Förderstelle.

Art der Unterstützung
Zuschuss
Möglicher Anteil
bis 50 %
Höchstens
50.000 €
Projektstart
vor einem Auftrag prüfen
Kann besonders passen für
  • Wiederkehrende Arbeit automatisch erledigen
  • Ein passendes eigenes Programm entwickeln
  • Einen geschützten Bereich für Kunden oder Partner entwickeln
  • Vorhandene Programme verbinden
  • Programme automatisch Daten austauschen lassen
  • Daten und Programme schützen
  • Künstliche Intelligenz einsetzen
  • Technische Geräte oder Grundausstattung anschaffen
  • Über das Internet bereitgestellte Technik nutzen
  • Mitarbeitende schulen

Wer kann das Programm nutzen?

Gewerbliche Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern; höchstens 100 Jahresarbeitseinheiten

Das Unternehmen darf höchstens 100 Beschäftigte haben.

Wie unterstützt das Programm?

Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % und höchstens 50.000 Euro. Bei bis zu 50 Beschäftigten müssen die förderfähigen Ausgaben 15.000 Euro übersteigen, bei mehr als 50 Beschäftigten 20.000 Euro. Gefördert werden nur Vorhaben, in denen ein selbstlernendes selbstlernendes Programm überwiegt und einen bestehenden betrieblichen Prozess wesentlich verbessert.

Welche Kosten können zählen?

Hard- und Software zur Einführung Künstlicher Intelligenz in Produktion, Dienstleistungen, Logistik, Marketing und Vertrieb oder Schutz von Daten und Technik sowie hierfür notwendige untergeordnete Beratungs- und Schulungsleistungen.

Was zählt nicht?

Digitalisierung ohne überwiegenden selbstlernenden Anteil Künstlicher Intelligenz, bloße Routineautomatisierung, Projekte ohne wesentliche Prozessverbesserung und bereits vor Antragseingang begonnene Vorhaben.

Antrag und erlaubter Projektstart

Elektronischen Antrag einschließlich Angeboten und Nachweis zur Künstlichen Intelligenz bei der TBI einreichen und eine schriftliche Eingangs- beziehungsweise Startbestätigung abwarten, bevor verbindlich bestellt, beauftragt oder umgesetzt wird.

Elektronische Antragstellung bei der TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH als zuständiger Bewilligungsstelle.

Welche Anforderungen gelten für den beauftragten Anbieter?

Keine besondere Akkreditierung des technischen Anbieters. Mit dem Antrag sind Angebote für Investitionen und Dienstleistungen sowie Unterlagen zum selbstlernendes Programm und seinem überwiegenden Projektanteil vorzulegen.

Stand bei rothgaenger + partner: Keine besondere Anbieterzulassung erforderlich.

Wichtig für unsere Zusammenarbeit

Ein gewöhnliches Automatisierungsprojekt genügt nicht; das Vorhaben muss den geforderten wesentlichen Anteil Künstlicher Intelligenz tatsächlich aufweisen. rothgaenger + partner kann technische Beschreibungen und Angebote zuliefern, Antrag und Nachweis zur Künstlichen Intelligenz prüft die TBI.

Passende Leistungen: · Wiederkehrende Arbeit automatisch erledigen · Passende Software entwickeln · Programme verbinden · Software sicher einführen

Was passt zu Ihrem Vorhaben?

Programm, Projekt und Zeitpunkt müssen zusammenpassen.

Das Programm kann zu einer größeren Lösung mit Künstlicher Intelligenz passen. Beispiele sind Einsatzplanung, Vorhersagen und Qualitätskontrolle. Weitere Beispiele sind Hilfe für Kundinnen und Kunden, vorausschauende Wartung und automatisch erledigte Arbeiten. Auch Logistik, Angebotserstellung und der Schutz von Programmen und Daten können passen. Ein Ablauf, der nur festen Regeln folgt und keinen wesentlichen Anteil Künstlicher Intelligenz enthält, passt eher nicht.

Prüfen Sie den Zeitpunkt

Prüfen Sie die Bedingungen vor einem verbindlichen Auftrag.

Ein unverbindliches Angebot kann erlaubt oder sogar nötig sein. Ein unterschriebener Vertrag kann dagegen schon als Projektstart gelten. Entscheidend ist die genaue Regel des jeweiligen Programms.

  1. Vorhaben beschreiben
  2. Bedingungen prüfen
  3. Antrag oder Bestätigung abwarten
  4. erst dann beauftragen
  5. Projekt umsetzen

Programme für ganz Deutschland

Prüfen Sie zusätzlich KfW und BAFA.

Manche besonderen Kredite und Beratungszuschüsse gelten in ganz Deutschland. Auch dafür müssen Sie eigene Bedingungen erfüllen.

BAFA Unternehmensberatung

Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen

Aktualität wird geprüft Beratungszuschuss

Bundesweiter Zuschuss für konzeptionelle und individuelle Unternehmensberatung von kleine und mittlere Unternehmen. Digitalisierung kann Beratungsthema sein; technische Einführung und Softwareentwicklung sind nicht förderfähig.

Status und Konditionen werden aktuell fachlich überprüft.

Wir prüfen diese Programminformationen gerade erneut. Bitte vergleichen Sie die Bedingungen zusätzlich mit den Angaben der zuständigen Förderstelle.

Art der Unterstützung
Beratungszuschuss
Möglicher Anteil
bis 80 %
Höchstens
2.800 €
Projektstart
vor einem Auftrag prüfen
Kann besonders passen für
  • Arbeitsablauf untersuchen
  • Arbeitsablauf vereinfachen
  • Das Vorhaben planen

Passende Leistungen: · Abläufe verstehen · Abläufe vereinfachen

Förderkredit Digitalisierung der KfW

Förderkredit Digitalisierung der KfW

Aktualität wird geprüft Darlehen mit Zuschuss

Bundesweites Förderdarlehen für digitale Investitionen und Betriebsmittel. Basisdigitalisierung ermöglicht bis zu 7,5 Mio. Euro, LevelUp und HighEnd bis zu 25 Mio. Euro; in den höheren Stufen können aktuelle Förderzuschüsse hinzukommen.

Status und Konditionen werden aktuell fachlich überprüft.

Wir prüfen diese Programminformationen gerade erneut. Bitte vergleichen Sie die Bedingungen zusätzlich mit den Angaben der zuständigen Förderstelle.

Art der Unterstützung
Darlehen mit Zuschuss
Möglicher Anteil
bis 5 %
Höchstens
200.000 € Zuschuss / 25.000.000 € Darlehen
Projektstart
vor einem Auftrag prüfen
Kann besonders passen für
  • Wiederkehrende Arbeit automatisch erledigen
  • Kunden und Kontakte verwalten
  • Aufträge, Waren und Rechnungen gemeinsam verwalten
  • Dokumente geordnet verwalten

Passende Leistungen: · Wiederkehrende Arbeit automatisch erledigen · Passende Software entwickeln · Programme verbinden · Software sicher einführen

Erstgespräch

Die Prüfung betrachtet Standort, Unternehmen, Vorhaben und den bisherigen Projektstand. Das Ergebnis ist eine unverbindliche erste Einschätzung.

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