Förderung für Digitalisierung in Niedersachsen

Förderung für Digitalisierung in Niedersachsen

Der Digitalbonus ist ausgelaufen. Für größere Vorhaben kann der NBank Investkredit interessant sein.

Der Digitalbonus.Niedersachsen – innovativ ist Ende 2025 ausgelaufen. Für größere Vorhaben zur Digitalisierung und Veränderung kann der NBank Investkredit eine Finanzierung bieten. Die geprüfte Programmkarte zeigt, ob der Kredit verfügbar ist.

Sie wollen mehr IT-Details?

Wir können Bits und Bytes mit Äpfeln und Birnen erklären.

Aktualität wird geprüft

Status und Konditionen werden aktuell fachlich überprüft.

Art der Unterstützung
Förderdarlehen
Möglicher Anteil
hängt vom Programm ab
Höchstens
4.000.000 €
Unternehmensgröße
bis 249 Beschäftigte
Projektstart
erst nach dem erlaubten Zeitpunkt

Was gilt in diesem Bundesland?

Was Unternehmen in Niedersachsen wissen sollten.

Wir prüfen die zeitabhängigen Angaben gerade erneut. Die Karten zeigen weiterhin, welche Programme grundsätzlich wichtig sein können. Verbindlich sind die Angaben der verlinkten Förderstelle.

Programme

Diese Programme sollten Sie näher ansehen.

Wir verbinden die offiziellen Angaben mit typischen Digitalisierungsprojekten. Ob Ihr Unternehmen tatsächlich Geld oder einen Kredit erhält, muss die zuständige Stelle prüfen.

Digitalbonus Niedersachsen

Digitalbonus.Niedersachsen – innovativ

Ausgelaufen Zuschuss

Der frühere Zuschuss unterstützte innovative Digitalisierungsprojekte niedersächsischer kleine und mittlere Unternehmen. Die Richtlinie ist zum 31.12.2025 ausgelaufen; neue Anträge sind nicht mehr möglich.

Die Richtlinie ist zum 31.12.2025 ausgelaufen. Neue Anträge sind nicht möglich.

Art der Unterstützung
Zuschuss
Projektstart
vor einem Auftrag prüfen
Kann besonders passen für
  • Wiederkehrende Arbeit automatisch erledigen
  • Ein passendes eigenes Programm entwickeln
  • Vorhandene Programme verbinden
  • Daten und Programme schützen
  • Künstliche Intelligenz einsetzen
  • Technische Geräte oder Grundausstattung anschaffen
  • Eine digitale Lösung einführen

Wer kann das Programm nutzen?

Historisches Landesprogramm für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft; keine neue Antragstellung

Das Unternehmen darf höchstens 249 Beschäftigte haben.

Finanzielle Grenze für kleine und mittlere Unternehmen: Jahresumsatz höchstens 50.000.000 € oder Bilanzsumme höchstens 43.000.000 €; die genaue Grenze des Programms muss im Einzelfall geprüft werden.

Wie unterstützt das Programm?

Die früheren Förderkonditionen werden nicht als aktuell nutzbares Angebot dargestellt. Maßgeblich ist der ausgelaufene Status der Richtlinie zum 31.12.2025. Für neue Vorhaben sind aktuelle Alternativen wie der NBank-Investkredit, KfW-Angebote oder geeignete Beratungsprogramme gesondert zu prüfen.

Welche Kosten können zählen?

Historisch wurden geeignete Investitionen in innovative Digitalisierungs- und Schutz von Daten und Technik gefördert. Eine neue Förderfähigkeit kann aus diesen Angaben nicht mehr abgeleitet werden.

Was zählt nicht?

Neue Ausgaben und neue Vorhaben können über dieses ausgelaufene Programm nicht mehr gefördert werden.

Antrag und erlaubter Projektstart

Dieses Programm nicht mehr in die Projekt- oder Förderplanung einbeziehen. Vor einer Beauftragung ausschließlich aktuell verfügbare Alternativen prüfen.

Keine Antragstellung mehr möglich; die NBank führt das Programm unter den ausgelaufenen Förderungen.

Welche Anforderungen gelten für den beauftragten Anbieter?

Für neue Projekte nicht mehr anwendbar. Eine besondere öffentliche Anbieterregistrierung ist aus den zuletzt geltenden Unterlagen nicht als Voraussetzung abzuleiten.

Stand bei rothgaenger + partner: Keine besondere Anbieterzulassung erforderlich.

Wichtig für unsere Zusammenarbeit

Das Programm ist ausgelaufen; eine neue Antragstellung ist nicht möglich. Für aktuelle Vorhaben sollten stattdessen die auf dieser Seite genannten Alternativen geprüft werden.

Passende Leistungen: · Wiederkehrende Arbeit automatisch erledigen · Passende Software entwickeln · Programme verbinden · Software sicher einführen

NBank Investkredit

NBank-Investkredit

Aktualität wird geprüft Förderdarlehen

Förderdarlehen für Investitionen und Betriebsmittel niedersächsischer kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler. Digitalisierung kann als Transformationsbereich finanziert werden; es handelt sich nicht um einen direkten Digitalisierungszuschuss.

Status und Konditionen werden aktuell fachlich überprüft.

Wir prüfen diese Programminformationen gerade erneut. Bitte vergleichen Sie die Bedingungen zusätzlich mit den Angaben der zuständigen Förderstelle.

Art der Unterstützung
Förderdarlehen
Höchstens
4.000.000 €
Projektstart
vor einem Auftrag prüfen
Kann besonders passen für
  • Wiederkehrende Arbeit automatisch erledigen
  • Kunden und Kontakte verwalten
  • Aufträge, Waren und Rechnungen gemeinsam verwalten
  • Dokumente geordnet verwalten
  • Ein passendes eigenes Programm entwickeln
  • Einen geschützten Bereich für Kunden oder Partner entwickeln
  • Vorhandene Programme verbinden
  • Programme automatisch Daten austauschen lassen
  • Vorhandene Daten übernehmen
  • Daten und Programme schützen

Wer kann das Programm nutzen?

Gewerbliche kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler mit Investitionsort in Niedersachsen; grundsätzlich mindestens drei Jahre am Markt

Das Unternehmen darf höchstens 249 Beschäftigte haben.

Finanzielle Grenze für kleine und mittlere Unternehmen: Jahresumsatz höchstens 50.000.000 € oder Bilanzsumme höchstens 43.000.000 €; die genaue Grenze des Programms muss im Einzelfall geprüft werden.

Wie unterstützt das Programm?

Finanziert werden können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen oder Betriebsmittel. Der Darlehensrahmen liegt zwischen 50.000 Euro und 4 Millionen Euro. Die NBank kann der Hausbank eine Haftungsfreistellung von 80 % gewähren; die Hausbank trägt mindestens 20 % des Risikos. Digitalisierung ist einer von mehreren zulässigen Transformationsbereichen.

Welche Kosten können zählen?

Investitionen und Betriebsmittel, die einem förderfähigen Transformationsvorhaben einschließlich Digitalisierung zugeordnet werden können. Der konkrete Finanzierungsgegenstand wird mit der Hausbank und der NBank geprüft.

Was zählt nicht?

Keine pauschale Finanzierung jeder Software- oder Beratungsleistung. Vorhaben müssen die Kredit-, Transformations- und Programmkriterien erfüllen; Umschuldungen und bereits außerhalb der Startregel begonnene Maßnahmen sind gesondert zu prüfen.

Antrag und erlaubter Projektstart

Vor einer verbindlichen Bestellung oder Beauftragung das Vorhaben konkret mit der Hausbank besprechen und die Antragstellung dokumentieren. Den formalen NBank-Antrag spätestens innerhalb von drei Monaten nach Vorhabenbeginn nachreichen.

Antrag über eine frei gewählte Hausbank; die Hausbank reicht den Förderantrag bei der NBank ein.

Welche Anforderungen gelten für den beauftragten Anbieter?

Keine Akkreditierung oder öffentliche Listung des ausführenden technischer Dienstleister. Angebot, Investitionszweck und Finanzierung müssen für Hausbank und NBank nachvollziehbar sein.

Stand bei rothgaenger + partner: Keine besondere Anbieterzulassung erforderlich.

Wichtig für unsere Zusammenarbeit

Der Antrag läuft zwingend über die Hausbank. rothgaenger + partner kann technische Projektinformationen und ein Angebot bereitstellen, darf aber keine Finanzierung oder Bewilligung zusagen.

Passende Leistungen: · Wiederkehrende Arbeit automatisch erledigen · Passende Software entwickeln · Programme verbinden · Software sicher einführen

Was passt zu Ihrem Vorhaben?

Programm, Projekt und Zeitpunkt müssen zusammenpassen.

Der NBank Investkredit passt eher zu einer größeren Investition in Programme, in die Verbindung vorhandener Programme, in automatisch erledigte Arbeiten oder in technische Ausstattung. Für eine kleine einzelne Beratung passt er eher nicht. Der Antrag wird über die Hausbank gestellt. Er muss vor dem maßgeblichen Beginn des Vorhabens gestellt werden. Zusätzlich sollten Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, geprüft werden. Das gilt auch für Programme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA.

Prüfen Sie den Zeitpunkt

Prüfen Sie die Bedingungen vor einem verbindlichen Auftrag.

Ein unverbindliches Angebot kann erlaubt oder sogar nötig sein. Ein unterschriebener Vertrag kann dagegen schon als Projektstart gelten. Entscheidend ist die genaue Regel des jeweiligen Programms.

  1. Vorhaben beschreiben
  2. Bedingungen prüfen
  3. Antrag oder Bestätigung abwarten
  4. erst dann beauftragen
  5. Projekt umsetzen

Programme für ganz Deutschland

Prüfen Sie zusätzlich KfW und BAFA.

Manche besonderen Kredite und Beratungszuschüsse gelten in ganz Deutschland. Auch dafür müssen Sie eigene Bedingungen erfüllen.

BAFA Unternehmensberatung

Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen

Aktualität wird geprüft Beratungszuschuss

Bundesweiter Zuschuss für konzeptionelle und individuelle Unternehmensberatung von kleine und mittlere Unternehmen. Digitalisierung kann Beratungsthema sein; technische Einführung und Softwareentwicklung sind nicht förderfähig.

Status und Konditionen werden aktuell fachlich überprüft.

Wir prüfen diese Programminformationen gerade erneut. Bitte vergleichen Sie die Bedingungen zusätzlich mit den Angaben der zuständigen Förderstelle.

Art der Unterstützung
Beratungszuschuss
Möglicher Anteil
bis 80 %
Höchstens
2.800 €
Projektstart
vor einem Auftrag prüfen
Kann besonders passen für
  • Arbeitsablauf untersuchen
  • Arbeitsablauf vereinfachen
  • Das Vorhaben planen

Passende Leistungen: · Abläufe verstehen · Abläufe vereinfachen

Förderkredit Digitalisierung der KfW

Förderkredit Digitalisierung der KfW

Aktualität wird geprüft Darlehen mit Zuschuss

Bundesweites Förderdarlehen für digitale Investitionen und Betriebsmittel. Basisdigitalisierung ermöglicht bis zu 7,5 Mio. Euro, LevelUp und HighEnd bis zu 25 Mio. Euro; in den höheren Stufen können aktuelle Förderzuschüsse hinzukommen.

Status und Konditionen werden aktuell fachlich überprüft.

Wir prüfen diese Programminformationen gerade erneut. Bitte vergleichen Sie die Bedingungen zusätzlich mit den Angaben der zuständigen Förderstelle.

Art der Unterstützung
Darlehen mit Zuschuss
Möglicher Anteil
bis 5 %
Höchstens
200.000 € Zuschuss / 25.000.000 € Darlehen
Projektstart
vor einem Auftrag prüfen
Kann besonders passen für
  • Wiederkehrende Arbeit automatisch erledigen
  • Kunden und Kontakte verwalten
  • Aufträge, Waren und Rechnungen gemeinsam verwalten
  • Dokumente geordnet verwalten

Passende Leistungen: · Wiederkehrende Arbeit automatisch erledigen · Passende Software entwickeln · Programme verbinden · Software sicher einführen

Erstgespräch

Die Prüfung betrachtet Standort, Unternehmen, Vorhaben und den bisherigen Projektstand. Das Ergebnis ist eine unverbindliche erste Einschätzung.

Prüfung starten