MID Digitale Prozesse
Mittelstand Innovativ & Digital – Digitale Prozesse
Beratungszuschuss für die Analyse und Optimierung interner Geschäfts- und Produktionsprozesse, digitale Soll-Konzepte, Softwareauswahl und Begleitung bei der Einführung nordrhein-westfälischer kleine und mittlere Unternehmen.
Wir prüfen diese Programminformationen gerade erneut. Bitte vergleichen Sie die Bedingungen zusätzlich mit den Angaben der zuständigen Förderstelle.
- Art der Unterstützung
- Beratungszuschuss
- Höchstens
- 15.000 €
- Projektstart
- vor einem Auftrag prüfen
Wer kann das Programm nutzen?
kleine und mittlere Unternehmen mit am Antragstag in Nordrhein-Westfalen gelegener Geschäftsanschrift laut Handelsregister oder Gewerbeanmeldung; bloße Betriebsstätte genügt nicht
Das Unternehmen darf höchstens 249 Beschäftigte haben.
Finanzielle Grenze für kleine und mittlere Unternehmen: Jahresumsatz höchstens 50.000.000 € oder Bilanzsumme höchstens 43.000.000 €; die genaue Grenze des Programms muss im Einzelfall geprüft werden.
Wie unterstützt das Programm?
Gefördert werden 10 bis 30 Arbeitstage mit einem Festbetrag von höchstens 500 Euro je Arbeitstag und damit maximal 15.000 Euro. Förderfähig sind ausschließlich Untersuchung des heutigen Ablaufs, Planung des künftigen Ablaufs, Unterstützung bei der Softwareauswahl und fachliche Begleitung bei der Einführung. Das Programm kann innerhalb von zwei Jahren grundsätzlich nur einmal in Anspruch genommen werden.
Welche Kosten können zählen?
Externe qualifizierte Beratungsleistungen für Prozessaufnahme und -dokumentation, digitale geplanter Arbeitsablauf, dokumentierte Softwareauswahl beziehungsweise ausführliche Aufgabenbeschreibung sowie fachliche Begleitung einer Systemumstellung.
Was zählt nicht?
Nicht förderfähig sind Anschaffung von Software, technische Geräte und Lizenzen, reine Standardinstallationen, Schulung ohne Prozessoptimierungsbezug, ausschließlich gesetzlich veranlasste Umsetzungen, Reise- und Unterbringungskosten sowie eigene Entwicklungskapazitäten des Antragstellers.
Antrag und erlaubter Projektstart
Den vollständigen Antrag innerhalb des Förderaufrufs einreichen und den Zuwendungsbescheid abwarten. Erst danach den projektbezogenen Beratungsauftrag rechtsverbindlich erteilen.
Ausschließlich über das Online-Förderportal MID-Digitale Prozesse der NRW.BANK. Ein aktuelles deutsches Angebot eines einzigen Beratungsunternehmens über mindestens zehn Arbeitstage ist beizufügen.
Welche Anforderungen gelten für den beauftragten Anbieter?
Keine Zertifizierung erforderlich. Das auftragnehmende Beratungsunternehmen muss seinen Sitz in der Europäischen Union haben und darf keine Unteraufträge vergeben. Angehörigen-, Beteiligungs- und sonstige Rollenkonflikte sowie die zweijährige Rollentrennung sind zu beachten.
Stand bei rothgaenger + partner: Keine besondere Anbieterzulassung erforderlich.
Pflichtfelder sind vom antragstellenden Unternehmen auszufüllen. rothgaenger + partner kann als vorgesehenes Beratungsunternehmen ein fachliches Angebot liefern, darf aber weder vor Bescheid beauftragt werden noch Förderfähigkeit oder Bewilligung zusagen.
Passende Leistungen: · Abläufe verstehen · Abläufe vereinfachen · Software sicher einführen