Förderung für Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen

Förderung für Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen

MID Digitale Prozesse unterstützt Beratung von der Untersuchung bis zur Begleitung der Einführung.

MID Digitale Prozesse kann gut zu einem Digitalisierungsprojekt rund um Arbeitsabläufe passen. Die Förderaufrufe gelten nur für eine bestimmte Zeit und haben nur eine begrenzte Menge Fördergeld. Den fachlich geprüften Stand zeigt die Programmkarte.

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Wir können Bits und Bytes mit Äpfeln und Birnen erklären.

Aktualität wird geprüft

Status und Konditionen werden aktuell fachlich überprüft.

Art der Unterstützung
Beratungszuschuss
Möglicher Anteil
hängt vom Programm ab
Höchstens
15.000 €
Unternehmensgröße
bis 249 Beschäftigte
Projektstart
erst nach dem erlaubten Zeitpunkt

Was gilt in diesem Bundesland?

Was Unternehmen in Nordrhein-Westfalen wissen sollten.

Wir prüfen die zeitabhängigen Angaben gerade erneut. Die Karten zeigen weiterhin, welche Programme grundsätzlich wichtig sein können. Verbindlich sind die Angaben der verlinkten Förderstelle.

Programme

Diese Programme sollten Sie näher ansehen.

Wir verbinden die offiziellen Angaben mit typischen Digitalisierungsprojekten. Ob Ihr Unternehmen tatsächlich Geld oder einen Kredit erhält, muss die zuständige Stelle prüfen.

MID Digitale Prozesse

Mittelstand Innovativ & Digital – Digitale Prozesse

Aktualität wird geprüft Beratungszuschuss

Beratungszuschuss für die Analyse und Optimierung interner Geschäfts- und Produktionsprozesse, digitale Soll-Konzepte, Softwareauswahl und Begleitung bei der Einführung nordrhein-westfälischer kleine und mittlere Unternehmen.

Status und Konditionen werden aktuell fachlich überprüft.

Wir prüfen diese Programminformationen gerade erneut. Bitte vergleichen Sie die Bedingungen zusätzlich mit den Angaben der zuständigen Förderstelle.

Art der Unterstützung
Beratungszuschuss
Höchstens
15.000 €
Projektstart
vor einem Auftrag prüfen
Kann besonders passen für
  • Arbeitsablauf untersuchen
  • Arbeitsablauf vereinfachen
  • Kunden und Kontakte verwalten
  • Aufträge, Waren und Rechnungen gemeinsam verwalten
  • Dokumente geordnet verwalten
  • Vorhandene Programme verbinden
  • Vorhandene Daten übernehmen
  • Das Vorhaben planen
  • Eine digitale Lösung einführen

Wer kann das Programm nutzen?

kleine und mittlere Unternehmen mit am Antragstag in Nordrhein-Westfalen gelegener Geschäftsanschrift laut Handelsregister oder Gewerbeanmeldung; bloße Betriebsstätte genügt nicht

Das Unternehmen darf höchstens 249 Beschäftigte haben.

Finanzielle Grenze für kleine und mittlere Unternehmen: Jahresumsatz höchstens 50.000.000 € oder Bilanzsumme höchstens 43.000.000 €; die genaue Grenze des Programms muss im Einzelfall geprüft werden.

Wie unterstützt das Programm?

Gefördert werden 10 bis 30 Arbeitstage mit einem Festbetrag von höchstens 500 Euro je Arbeitstag und damit maximal 15.000 Euro. Förderfähig sind ausschließlich Untersuchung des heutigen Ablaufs, Planung des künftigen Ablaufs, Unterstützung bei der Softwareauswahl und fachliche Begleitung bei der Einführung. Das Programm kann innerhalb von zwei Jahren grundsätzlich nur einmal in Anspruch genommen werden.

Welche Kosten können zählen?

Externe qualifizierte Beratungsleistungen für Prozessaufnahme und -dokumentation, digitale geplanter Arbeitsablauf, dokumentierte Softwareauswahl beziehungsweise ausführliche Aufgabenbeschreibung sowie fachliche Begleitung einer Systemumstellung.

Was zählt nicht?

Nicht förderfähig sind Anschaffung von Software, technische Geräte und Lizenzen, reine Standardinstallationen, Schulung ohne Prozessoptimierungsbezug, ausschließlich gesetzlich veranlasste Umsetzungen, Reise- und Unterbringungskosten sowie eigene Entwicklungskapazitäten des Antragstellers.

Antrag und erlaubter Projektstart

Den vollständigen Antrag innerhalb des Förderaufrufs einreichen und den Zuwendungsbescheid abwarten. Erst danach den projektbezogenen Beratungsauftrag rechtsverbindlich erteilen.

Ausschließlich über das Online-Förderportal MID-Digitale Prozesse der NRW.BANK. Ein aktuelles deutsches Angebot eines einzigen Beratungsunternehmens über mindestens zehn Arbeitstage ist beizufügen.

Welche Anforderungen gelten für den beauftragten Anbieter?

Keine Zertifizierung erforderlich. Das auftragnehmende Beratungsunternehmen muss seinen Sitz in der Europäischen Union haben und darf keine Unteraufträge vergeben. Angehörigen-, Beteiligungs- und sonstige Rollenkonflikte sowie die zweijährige Rollentrennung sind zu beachten.

Stand bei rothgaenger + partner: Keine besondere Anbieterzulassung erforderlich.

Wichtig für unsere Zusammenarbeit

Pflichtfelder sind vom antragstellenden Unternehmen auszufüllen. rothgaenger + partner kann als vorgesehenes Beratungsunternehmen ein fachliches Angebot liefern, darf aber weder vor Bescheid beauftragt werden noch Förderfähigkeit oder Bewilligung zusagen.

Passende Leistungen: · Abläufe verstehen · Abläufe vereinfachen · Software sicher einführen

Was passt zu Ihrem Vorhaben?

Programm, Projekt und Zeitpunkt müssen zusammenpassen.

Das Programm passt besonders gut, wenn ein Unternehmen zuerst seinen tatsächlichen Ablauf verstehen und ein Ziel festlegen will. Danach kann es Anforderungen beschreiben und ein passendes Programm auswählen. Die Einrichtung der Lösung kann später ein eigenes Projekt sein.

Ein rechtsverbindlicher Auftrag für eine Dienstleistung im Projekt gilt bereits als Beginn der Maßnahme. Für den Antrag kann ein Angebot nötig sein. Dieses Angebot darf aber noch keine verbindliche Beauftragung sein.

Prüfen Sie den Zeitpunkt

Prüfen Sie die Bedingungen vor einem verbindlichen Auftrag.

Ein unverbindliches Angebot kann erlaubt oder sogar nötig sein. Ein unterschriebener Vertrag kann dagegen schon als Projektstart gelten. Entscheidend ist die genaue Regel des jeweiligen Programms.

  1. Vorhaben beschreiben
  2. Bedingungen prüfen
  3. Antrag oder Bestätigung abwarten
  4. erst dann beauftragen
  5. Projekt umsetzen

Programme für ganz Deutschland

Prüfen Sie zusätzlich KfW und BAFA.

Manche besonderen Kredite und Beratungszuschüsse gelten in ganz Deutschland. Auch dafür müssen Sie eigene Bedingungen erfüllen.

BAFA Unternehmensberatung

Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen

Aktualität wird geprüft Beratungszuschuss

Bundesweiter Zuschuss für konzeptionelle und individuelle Unternehmensberatung von kleine und mittlere Unternehmen. Digitalisierung kann Beratungsthema sein; technische Einführung und Softwareentwicklung sind nicht förderfähig.

Status und Konditionen werden aktuell fachlich überprüft.

Wir prüfen diese Programminformationen gerade erneut. Bitte vergleichen Sie die Bedingungen zusätzlich mit den Angaben der zuständigen Förderstelle.

Art der Unterstützung
Beratungszuschuss
Möglicher Anteil
bis 80 %
Höchstens
2.800 €
Projektstart
vor einem Auftrag prüfen
Kann besonders passen für
  • Arbeitsablauf untersuchen
  • Arbeitsablauf vereinfachen
  • Das Vorhaben planen

Passende Leistungen: · Abläufe verstehen · Abläufe vereinfachen

Förderkredit Digitalisierung der KfW

Förderkredit Digitalisierung der KfW

Aktualität wird geprüft Darlehen mit Zuschuss

Bundesweites Förderdarlehen für digitale Investitionen und Betriebsmittel. Basisdigitalisierung ermöglicht bis zu 7,5 Mio. Euro, LevelUp und HighEnd bis zu 25 Mio. Euro; in den höheren Stufen können aktuelle Förderzuschüsse hinzukommen.

Status und Konditionen werden aktuell fachlich überprüft.

Wir prüfen diese Programminformationen gerade erneut. Bitte vergleichen Sie die Bedingungen zusätzlich mit den Angaben der zuständigen Förderstelle.

Art der Unterstützung
Darlehen mit Zuschuss
Möglicher Anteil
bis 5 %
Höchstens
200.000 € Zuschuss / 25.000.000 € Darlehen
Projektstart
vor einem Auftrag prüfen
Kann besonders passen für
  • Wiederkehrende Arbeit automatisch erledigen
  • Kunden und Kontakte verwalten
  • Aufträge, Waren und Rechnungen gemeinsam verwalten
  • Dokumente geordnet verwalten

Passende Leistungen: · Wiederkehrende Arbeit automatisch erledigen · Passende Software entwickeln · Programme verbinden · Software sicher einführen

Erstgespräch

Die Prüfung betrachtet Standort, Unternehmen, Vorhaben und den bisherigen Projektstand. Das Ergebnis ist eine unverbindliche erste Einschätzung.

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