Betriebsberatungsprogramm RLP
Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz
Beratungszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen in Rheinland-Pfalz, unter anderem für Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Organisation und Strategie. Für Digitalisierung und Künstliche Intelligenz ist eine Förderempfehlung der zuständigen Kammer erforderlich.
Wir prüfen diese Programminformationen gerade erneut. Bitte vergleichen Sie die Bedingungen zusätzlich mit den Angaben der zuständigen Förderstelle.
- Art der Unterstützung
- Beratungszuschuss
- Möglicher Anteil
- bis 50 %
- Höchstens
- 10.000 €
- Projektstart
- vor einem Auftrag prüfen
Wer kann das Programm nutzen?
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz; Freiberufler nur in gesonderten Gründungs- und Übernahmetatbeständen
Das Unternehmen darf höchstens 249 Beschäftigte haben.
Finanzielle Grenze für kleine und mittlere Unternehmen: Jahresumsatz höchstens 50.000.000 € oder Bilanzsumme höchstens 43.000.000 €; die genaue Grenze des Programms muss im Einzelfall geprüft werden.
Wie unterstützt das Programm?
Gefördert werden bis zu 50 % der förderfähigen Netto-Beratungskosten, maximal 500 Euro je Arbeitstag. Innerhalb von vier Kalenderjahren können höchstens 20 Arbeitstage berücksichtigt werden. Ein Arbeitstag umfasst acht Stunden einschließlich Vor- und Nachbereitung, Bericht und Reisezeit; halbe Arbeitstage sind möglich.
Welche Kosten können zählen?
Externe unabhängige Beratung zu Digitalisierung und Künstliche Intelligenz, Betriebsorganisation, Strategie und weiteren in der Verwaltungsvorschrift genannten Themen. Für Digitalisierung und Künstliche Intelligenz sind ein Beratungsangebot und die Förderempfehlung der zuständigen Kammer einzureichen.
Was zählt nicht?
Nicht förderfähig sind insbesondere laufende oder routinemäßige Beratung, Rechts- und Steuerberatung, vertriebsorientierte Leistungen, Softwareerstellung oder -anpassung, Umsetzungsmaßnahmen sowie ein die Einführung begleitendes Coaching.
Antrag und erlaubter Projektstart
Zuerst Kammerempfehlung und vollständigen ISB-Antrag einreichen. Den Beratungsvertrag erst nach Zuwendungsbescheid oder ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns schließen.
Formgebundener Antrag bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz; für Digitalisierung und Künstliche Intelligenz zusätzlich über die zuständige Kammer mit Förderempfehlung und Beratungsangebot.
Welche Anforderungen gelten für den beauftragten Anbieter?
Unabhängige Beratende beziehungsweise Beratungsunternehmen müssen die erforderliche fachliche Eignung, hinreichende Erfahrung und Zuverlässigkeit nachvollziehbar nachweisen. Eine öffentliche Programmakkreditierung oder feste Beraterliste ist nicht vorgeschrieben.
Stand bei rothgaenger + partner: Keine besondere Anbieterzulassung erforderlich.
Die Förderempfehlung kann nur die zuständige Kammer aussprechen. rothgaenger + partner kann Beratungsumfang und Angebot bereitstellen, ersetzt aber weder Kammerprüfung noch ISB-Entscheidung.
Passende Leistungen: · Abläufe verstehen · Abläufe vereinfachen