DigitalInvest für kleine und mittlere Unternehmen Saarland
DigitalInvest für kleine und mittlere Unternehmen
Zuschuss für konkrete Investitionen in digitale Technologien, Prozesse, Geschäftsmodelle und Schutz von Daten und Technik saarländischer kleine und mittlere Unternehmen. Reine Beratung ohne digitale Investition und betriebliche Umsetzung ist ausgeschlossen.
Wir prüfen diese Programminformationen gerade erneut. Bitte vergleichen Sie die Bedingungen zusätzlich mit den Angaben der zuständigen Förderstelle.
- Art der Unterstützung
- Zuschuss
- Möglicher Anteil
- bis 50 %
- Höchstens
- 20.000 €
- Projektstart
- vor einem Auftrag prüfen
Wer kann das Programm nutzen?
kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte im Saarland; freie Berufe nach § 18 Absatz 1 Nummer 1 EStG und verschiedene medizinische Einrichtungen ausgeschlossen
Das Unternehmen darf höchstens 249 Beschäftigte haben.
Finanzielle Grenze für kleine und mittlere Unternehmen: Jahresumsatz höchstens 50.000.000 € oder Bilanzsumme höchstens 43.000.000 €; die genaue Grenze des Programms muss im Einzelfall geprüft werden.
Wie unterstützt das Programm?
Förderfähige Nettoausgaben müssen zwischen 3.000 Euro und 200.000 Euro liegen. Kleine und Kleinstunternehmen können bis zu 50 %, mittlere Unternehmen bis zu 30 % erhalten. Die Basisförderung für die Optimierung bestehender Prozesse ist auf 12.500 Euro begrenzt; die Plusförderung für einen deutlich weitergehenden digitalen Transformations- und Innovationsschritt auf 20.000 Euro. Der unternehmensbezogene Gesamtzuschuss nach der Richtlinie beträgt höchstens 20.000 Euro.
Welche Kosten können zählen?
Extern beschaffte digitale Hard- und Software, digitale Produkte, Prozesse und Dienstleistungen, Schutz von Daten und Technik sowie unmittelbar verbundene Einführung, Anpassung, Datenübernahme und notwendige Schulung der Beschäftigten.
Was zählt nicht?
Eigene Leistungen und Personalkosten, Leasing und Mietkauf, reine Beratung, gesetzlich vorgeschriebene Systeme, Ersatzbeschaffungen, allgemein gebräuchliche Grundausstattung, gewöhnliche Bürosoftware sowie einfache Standard-Websites, Webshops und Standard-Online-Marketingmaßnahmen.
Antrag und erlaubter Projektstart
Vollständigen Antrag vor jeder bindenden Bestellung oder Beauftragung stellen. Erst nach Zuwendungsbescheid oder ausdrücklicher Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns mit der Umsetzung beginnen.
Elektronische Antragstellung beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie über das Förderportal Saarland mit Vorhabenbeschreibung und Angeboten externer Fachunternehmen.
Welche Anforderungen gelten für den beauftragten Anbieter?
Leistungen müssen von externen Fachunternehmen erbracht und durch geeignete Angebote belegt werden. Eine formale Anbieterzertifizierung oder öffentliche Listung verlangt die Richtlinie nicht; Eigenleistungen sind ausgeschlossen.
Stand bei rothgaenger + partner: Keine besondere Anbieterzulassung erforderlich.
Keine besondere programmspezifische Trennung der Antragshilfe festgestellt. rothgaenger + partner kann technische Angaben und ein Angebot liefern, darf aber keine Förderfähigkeit oder Bewilligung zusagen.
Passende Leistungen: · Abläufe vereinfachen · Wiederkehrende Arbeit automatisch erledigen · Passende Software entwickeln · Programme verbinden · Software sicher einführen