Digitalisierungszuschuss Sachsen
Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027
Zuschuss für Heranführungs- und Transformationsprojekte sächsischer kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler. Die Verfügbarkeit ist seit 17.07.2026 regional geteilt und muss nach konkreter Betriebsstätte geprüft werden.
Wir prüfen diese Programminformationen gerade erneut. Bitte vergleichen Sie die Bedingungen zusätzlich mit den Angaben der zuständigen Förderstelle.
- Art der Unterstützung
- Zuschuss
- Möglicher Anteil
- je nach Unternehmen und Projekt 35–70 %
- Höchstens
- konstellationsabhängig bis 45.000 €
- Projektstart
- vor einem Auftrag prüfen
Höchstquote und Höchstbetrag gelten nicht in derselben Konstellation. Maßgeblich sind Unternehmensgröße, Projektart, Ausgabenobergrenze und gegebenenfalls das Tarifkriterium.
Wer kann das Programm nutzen?
Gewerbliche kleine und mittlere Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder begünstigter Betriebsstätte im Freistaat Sachsen
Das Unternehmen darf höchstens 249 Beschäftigte haben.
Finanzielle Grenze für kleine und mittlere Unternehmen: Jahresumsatz höchstens 50.000.000 € oder Bilanzsumme höchstens 43.000.000 €; die genaue Grenze des Programms muss im Einzelfall geprüft werden.
Wie unterstützt das Programm?
Heranführungsprojekte von Kleinstunternehmen erhalten bis zu 60 % bei höchstens 10.000 Euro förderfähigen Ausgaben. Transformationsprojekte von Kleinst- und kleinen Unternehmen erhalten bis zu 50 % bei höchstens 60.000 Euro, mittlere Unternehmen bis zu 35 % bei höchstens 100.000 Euro. Indirekte Kosten werden mit 7 % der direkten Ausgaben berücksichtigt. Bei Tarifbindung oder tarifgleicher Vergütung steigt der jeweilige Fördersatz um zehn Prozentpunkte; der höchste mögliche Satz beträgt damit 70 %.
Welche Kosten können zählen?
Fremdleistungen für Planung, Konzeption, Vorbereitung und technische Realisierung sowie notwendige Hard- und Software einschließlich Miete oder online genutzte Software, Einführung, Datenübernahme und projektbezogene Schulung.
Was zählt nicht?
Reine Beratung, direkte Personalausgaben, allgemein übliche Standards ohne Digitalisierungsfortschritt, Automatisierungstechnik und Produktionsmaschinen sowie nicht projektbezogene Schulung. Eigenleistungen und Leistungen bei persönlicher oder wirtschaftlicher Verflechtung sind ausgeschlossen.
Antrag und erlaubter Projektstart
Antrag elektronisch bei der SAB einreichen und die Eingangsbestätigung abwarten. Erst nach dieser Bestätigung auf eigenes Risiko verbindlich beauftragen, bestellen oder bezahlen.
Elektronischer Antrag bei der Sächsischen Aufbaubank. Vor Antragstellung zuerst die aktuelle regionale Verfügbarkeit für die begünstigte Betriebsstätte prüfen.
Welche Anforderungen gelten für den beauftragten Anbieter?
Keine Programmzertifizierung erforderlich. Geförderte Fremdleistungen müssen von einem externen Anbieter ohne persönliche oder wirtschaftliche Verflechtung erbracht werden. Eigene Umsetzungskapazitäten des Antragstellers sind keine förderfähige Fremdleistung.
Stand bei rothgaenger + partner: Keine besondere Anbieterzulassung erforderlich.
rothgaenger + partner kann Projektbeschreibung, technische Informationen und Angebot liefern. Der Antragsteller reicht selbst bei der SAB ein; regionale Verfügbarkeit und Förderentscheidung dürfen nicht zugesagt werden.
Passende Leistungen: · Abläufe verstehen · Abläufe vereinfachen · Wiederkehrende Arbeit automatisch erledigen · Passende Software entwickeln · Programme verbinden · Software sicher einführen