Digital Innovation Sachsen-Anhalt
Digital Innovation
Zuschuss für innovative Digitalisierungsprojekte von kleine und mittlere Unternehmen in Sachsen-Anhalt. Nach dem beendeten Aufruf vom 29.07.2026 ist die Antragstellung aktuell geschlossen; weitere begrenzte Verfahren sind angekündigt.
Wir prüfen diese Programminformationen gerade erneut. Bitte vergleichen Sie die Bedingungen zusätzlich mit den Angaben der zuständigen Förderstelle.
- Art der Unterstützung
- Zuschuss
- Möglicher Anteil
- bis 50 %
- Höchstens
- 70.000 €
- Projektstart
- vor einem Auftrag prüfen
Wer kann das Programm nutzen?
kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt; programmspezifische Branchen- und Beihilfeausschlüsse
Das Unternehmen darf höchstens 249 Beschäftigte haben.
Finanzielle Grenze für kleine und mittlere Unternehmen: Jahresumsatz höchstens 50.000.000 € oder Bilanzsumme höchstens 43.000.000 €; die genaue Grenze des Programms muss im Einzelfall geprüft werden.
Wie unterstützt das Programm?
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % und höchstens 70.000 Euro. Der Mindestzuschuss beträgt 3.000 Euro, die Projektgesamtkosten dürfen 200.000 Euro nicht überschreiten. Förderfähige Beratung ist auf 6.000 Euro begrenzt. Innovationsgehalt, Projektskizze und die im jeweiligen Förderaufruf geforderte Mindestbewertung entscheiden über die Auswahl.
Welche Kosten können zählen?
Investitionen und externe Leistungen für digitale interne Abläufe, digitale Services und Produkte, Produktionsprozesse, Geschäftsmodelle, Marketing und Vertrieb sowie Informationstechnik- und Datensicherheit, sofern das Gesamtvorhaben den geforderten Innovationsgehalt erreicht.
Was zählt nicht?
Routine- oder Ersatzbeschaffungen ohne ausreichenden Innovationsfortschritt, nicht projektbezogene Standardleistungen, unzulässige verbundene Leistungen sowie Beratung, für die ein gleichwertiges kostenfreies öffentliches Angebot verfügbar ist.
Antrag und erlaubter Projektstart
Antrag vollständig im geöffneten Förderaufruf einreichen. Ab dem Tag des Antragseingangs kann auf eigenes Risiko begonnen werden; ohne eigenes Ablehnungsrisiko erst nach Zuwendungsbescheid beauftragen.
Elektronischer Antrag innerhalb eines geöffneten, kontingentierten Förderaufrufs bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt; Projektskizze, Angebote und weitere Nachweise sind beizufügen.
Welche Anforderungen gelten für den beauftragten Anbieter?
Externe Beratende müssen ihre fachliche Kompetenz nachweisen. Rechtliche, wirtschaftliche, personelle oder organisatorische Verflechtungen zwischen Antragsteller und Leistungserbringer sind ausgeschlossen. Ab 5.000 Euro netto je Auftrag oder Los sind grundsätzlich mindestens drei Angebote einzuholen, soweit keine begründete Ausnahme greift.
Stand bei rothgaenger + partner: Keine besondere Anbieterzulassung erforderlich.
rothgaenger + partner kann Projektdaten und ein Angebot bereitstellen. Das antragstellende Unternehmen muss Auswahl, Vergleichsangebote und Förderantrag eigenverantwortlich dokumentieren; die Förderstelle entscheidet unabhängig über den Antrag.
Passende Leistungen: · Abläufe vereinfachen · Wiederkehrende Arbeit automatisch erledigen · Passende Software entwickeln · Programme verbinden · Software sicher einführen