DKU Schleswig-Holstein
Förderung innovativer Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen
Zuschuss für Beratung und technische Umsetzung innovativer Digitalisierungsmaßnahmen kleiner gewerblicher Unternehmen in Schleswig-Holstein. Die neue Richtlinie gilt seit 05.06.2026.
Wir prüfen diese Programminformationen gerade erneut. Bitte vergleichen Sie die Bedingungen zusätzlich mit den Angaben der zuständigen Förderstelle.
- Art der Unterstützung
- Zuschuss
- Möglicher Anteil
- bis 40 %
- Höchstens
- 80.000 €
- Projektstart
- vor einem Auftrag prüfen
Wer kann das Programm nutzen?
Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein; freie Berufe, Krankenhäuser und vergleichbare medizinische Einrichtungen ausgeschlossen
Das Unternehmen darf höchstens 49 Beschäftigte haben.
Finanzielle Grenze für kleine und mittlere Unternehmen: Jahresumsatz höchstens 10.000.000 € oder Bilanzsumme höchstens 10.000.000 €; die genaue Grenze des Programms muss im Einzelfall geprüft werden.
Wie unterstützt das Programm?
Modul 1 fördert externe Beratung von 2.500 bis 20.000 Euro mit bis zu 40 %. Der schriftliche Bericht muss individuelle Handlungsempfehlungen sowie Risikoanalyse und Maßnahmen zur Informationstechnik- und Informationssicherheit enthalten. Modul 2 fördert Umsetzungskosten von 10.000 bis 200.000 Euro ebenfalls mit bis zu 40 %; eine Verbesserung des Schutz von Daten und Technik ist verpflichtend. Modul 2 kann ohne vorheriges Modul 1 beantragt werden. Während der Richtlinienlaufzeit ist je Unternehmen nur eine Bewilligung pro Modul möglich.
Welche Kosten können zählen?
Modul 1 umfasst externe Beratung für Analyse, Digitalisierungsstrategie, Fahrplan und Schutz von Daten und Technik. Modul 2 kann geeignete Software, damit verbundene technische Geräte, Installation und Anpassung, Datenübernahme, begrenzte Betrieb auf Servern- und Servicekosten, digitale Barrierefreiheit, Sicherheitsprüfungen, notwendige Schulung und eine Personalkostenpauschale berücksichtigen.
Was zählt nicht?
Laufende gewöhnliche Beratung, Standard-Hard- und -Software für Büroausstattung, selbst erstellte Hard- oder Software, Ersatzbeschaffung, gebrauchte Geräte, Wartung sowie nicht unmittelbar projektbezogene Leistungen.
Antrag und erlaubter Projektstart
Antrag vor jeder bindenden Vergabe vollständig einreichen. Erst nach Zuwendungsbescheid oder ausdrücklicher Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn beauftragen und umsetzen.
Digitale Antragstellung bei der WTSH über das Servicekonto Business mit ELSTER-Organisationszertifikat des antragstellenden Unternehmens. Für Modul 1 und Modul 2 bestehen getrennte Online-Anträge.
Welche Anforderungen gelten für den beauftragten Anbieter?
Keine allgemeine Programmzertifizierung. In Modul 1 sind Beratungen durch Angehörige, Inhaber, Beschäftigte oder verbundene Unternehmen sowie bestimmte insolvente und gemeinnützige Anbieter ausgeschlossen. Für Modul 2 sind qualifizierte Angebote für Software, technische Geräte und Dienstleistungen vorzulegen.
Stand bei rothgaenger + partner: Keine besondere Anbieterzulassung erforderlich.
Kosten eines Dienstleistungsunternehmens, das aktiv an der Antragstellung mitgewirkt hat, werden nicht anerkannt. rothgaenger + partner kann Angebot und technische Projektdaten liefern, den Förderantrag aber nicht aktiv für das Unternehmen ausfüllen, wenn eigene Leistungen gefördert werden sollen.
Passende Leistungen: · Abläufe verstehen · Abläufe vereinfachen · Wiederkehrende Arbeit automatisch erledigen · Passende Software entwickeln · Programme verbinden · Software sicher einführen