InnoInvest Thüringen
InnoInvest
Investitionszuschuss für echte Innovationen auf Unternehmensebene. Digitalisierung ist förderfähig, wenn sie einen neuen oder wesentlich verbesserten Prozess, ein neues Geschäftsmodell, Verfahren, Produkt oder eine neue Organisationsstruktur schafft.
Wir prüfen diese Programminformationen gerade erneut. Bitte vergleichen Sie die Bedingungen zusätzlich mit den Angaben der zuständigen Förderstelle.
- Art der Unterstützung
- Zuschuss
- Höchstens
- 200.000 €
- Projektstart
- vor einem Auftrag prüfen
Wer kann das Programm nutzen?
Haupterwerbliche kleine und mittlere Unternehmen der förderfähigen gewerblichen Branchen sowie wirtschaftsnahe oder kreativwirtschaftliche Freiberufler; zahlreiche Branchen einschließlich Rechts- und Wirtschaftsberatung ausgeschlossen
Das Unternehmen darf höchstens 249 Beschäftigte haben.
Finanzielle Grenze für kleine und mittlere Unternehmen: Jahresumsatz höchstens 50.000.000 € oder Bilanzsumme höchstens 43.000.000 €; die genaue Grenze des Programms muss im Einzelfall geprüft werden.
Wie unterstützt das Programm?
InnoInvest arbeitet mit festen Zuschussstaffeln statt einer einheitlichen Förderquote. Bei 5.000 bis 10.000 Euro förderfähigen Ausgaben beträgt der Zuschuss 2.500 Euro; die weiteren Stufen liegen bei 5.000, 10.000, 20.000, 40.000, 60.000, 90.000, 120.000 und 160.000 Euro. Für 800.000,01 bis 1 Million Euro förderfähige Ausgaben beträgt der Zuschuss 200.000 Euro. Grundlage der Staffelzuordnung ist das wirtschaftlichste Vergleichsangebot.
Welche Kosten können zählen?
Aktivierte und betrieblich genutzte materielle Wirtschaftsgüter, ausschließlich in der geförderten Betriebsstätte genutzte aktivierte immaterielle Wirtschaftsgüter sowie Dienstleistungen in direktem Zusammenhang mit deren Anschaffung und Inbetriebnahme.
Was zählt nicht?
Einfache Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen, geringfügige Verbesserungen, Eigenleistungen, laufende Lizenzen, Schulung und Weiterbildung, gewöhnliche Standard-technische Geräte ohne nachgewiesenen Innovationsbezug, gebrauchte oder geleaste Wirtschaftsgüter sowie Beschaffungen von verbundenen oder personell verflochtenen Unternehmen.
Antrag und erlaubter Projektstart
Antrag mit Vergleichsangeboten im Thüringer Förderportal einreichen. Frühestens einen Tag nach Antragseingang auf eigenes Risiko beauftragen; ohne eigenes Ablehnungsrisiko den Zuwendungsbescheid abwarten.
Elektronischer Antrag über das EFRE-Portal 21–27 der Thüringer Aufbaubank mit Vorhabenbeschreibung, Durchfinanzierungsbestätigung und grundsätzlich drei Vergleichsangeboten je Wirtschaftsgut.
Welche Anforderungen gelten für den beauftragten Anbieter?
Für jedes Wirtschaftsgut und jede zugehörige Dienstleistung sind grundsätzlich mindestens drei vergleichbare Angebote anzufordern und vorzulegen. Abweichungen müssen umfassend begründet werden. Anbieter dürfen nicht verbunden oder wirtschaftlich, rechtlich beziehungsweise personell verflochten sein; eine formale Anbieterzertifizierung besteht nicht.
Stand bei rothgaenger + partner: Keine besondere Anbieterzulassung erforderlich.
Der Antragsteller muss drei Vergleichsangebote einholen und die wirtschaftliche Auswahl selbst begründen. rothgaenger + partner darf das eigene Angebot technisch erläutern, aber weder Angebotsvergleich noch Förderentscheidung steuern oder eine Förderung zusagen.
Passende Leistungen: · Abläufe vereinfachen · Wiederkehrende Arbeit automatisch erledigen · Passende Software entwickeln · Programme verbinden · Software sicher einführen